Entwicklungsprogramm für den Sachbereich Windenergie
Dieses Entwicklungsprogramm hat die Festlegung von überörtlichen Vorgaben zum raumverträglichen Ausbau der Windenergie in der Steiermark zum Ziel. Damit soll ein erhöhter Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern ermöglicht werden. Die Festlegung von Gebieten für Windkraftanlagen wurde insbesondere unter Berücksichtigung der Ziele und Grundsätze des Natur- und Landschaftsschutzes, der Raumordnung und der Erhaltung unversehrter naturnaher Gebiete und Landschaften im Sinne der Alpenkonvention vorgenommen.
Zur Umsetzung der Zielsetzungen werden in Bezug auf die Zulässigkeit der Errichtung von Windkraftanalgen Ausschlusszonen, Vorrangzonen und Eignungszonen festgelegt, wobei folgende Maßnahmen definiert wurden:
- Ausschlusszonen: die Errichtung von Windkraftanlagen ist unzulässig
- Vorrangzonen: Neuerrichtung bzw. Erweiterung von Windparks in konzentrierter Form möglich
- Eignungszonen: als Standorte zweiter Priorität ebenfalls für die Errichtung von Windkraftanlagen vorgesehen
Die Vorrangzonen sind als überörtliche Widmungsfestlegung von den Gemeinden im Zuge der örtlichen Raumplanung ersichtlich zu machen.