Beteiligungsprozesse 2014-2020
Lokale Agenda 21 in der Steiermark
Die Agenda 21 ist ein umfassendes Aktionsprogramm zur Umsetzung einer nachhaltigen oder dauerhaft Umwelt- und sozialgerechten Entwicklung und wurde 1992 von über 170 Staaten in Rio de Janeiro als Aktionsprogramm mit konkreten Handlungsaufträgen für das 21. Jahrhundert verabschiedet.
„Kapitel 28" der Agenda 21 erteilt als Lokale Agenda 21 den Handlungsauftrag an die Gemeinden, gemeinsam mit den Bürgern einen Beteiligungsprozess für die Zukunft zu gestalten. Die Bürger werden als gleichwertige Verhandlungspartner beim Dialog innerhalb der Gemeinde gesehen.
Eigeninititative der Bevölkerung
Die Agenda 21 konzentriert sich auf die Erhöhung der Lebensqualität in den Regionen und Gemeinden für gegenwärtige und künftige Generationen. Ziel ist, das Engagement und die Eigeninitiative der Bevölkerung vor Ort, die Entwicklung ihrer unmittelbaren lokalen Umgebung in die Hand zu nehmen und aktiv daran mitzuwirken.
Basisqualitäten 4.0
Um die Lokale Agenda 21 qualitativ auf eine österreichweit gleiche Ebene zu heben, wurden prozessorientierte, partizipative und inhaltliche Basisqualitäten für Lokale Agenda 21-Prozesse in Österreich erarbeitet. Diese bilden die Grundlage der Prozessanforderungen und formuliert Mindestanforderungen für lokale und regionale Agenda 21-Prozesse in Österreich in einer transparenten und verbindlichen Form.
Der Beteiligungsprozess kann die Prozessplanung und -umsetzung sowie die Organisation und Realisierung der Projekte umfassen, die in der Regel mit mehreren hundert TeilnehmerInnen rechnen. Das Bewusstsein des Einzelnen, mitzuentscheiden und beizutragen, ist Basis und wichtigster Faktor für eine eigenständige Regionalentwicklung in den steirischen Regionen.
Rolle der Abteilung 17
Die Abteilung 17 koordiniert als Leitstelle landesweit die LA21 Aktivitäten. Die Einreichung erfolgt aufgrund von öffentlichen Aufrufen zur Einreichung ebenfalls durch die Abteilung 17. Für Beteiligungsprozesse im Rahmen der LA21 stehen der Steiermark im Rahmen des Europäischen Fonds für ländliche Entwicklung 2014 - 2020 insgesamt € 560.000,-- an EU/ELER-Mitteln und Landesmitteln der Abteilung 17 zur Verfügung.
Unterstützung durch Regionalmanagements
Die beteiligten AkteurInnen werden zusätzlich von den jeweiligen Regionalmanagements unterstützt. Durch diese Einrichtungen in den Regionen wird eine professionelle Unterstützung der regionalen und lokalen Entscheidungsträger gewährleistet. Regionale Initiativen werden bestmöglich unterstützt und die Umsetzungseffizienz von der strategischen Ausrichtung bis zur Projektumsetzung sichergestellt.
Die Lokale Agenda 21 wird über das Regionalressort des Landes Steiermark als LA21-Leitstelle mit den ressortverantwortlichen Landesrätinnen MMag. Barbara Eibinger-Miedl und Mag. Ursula Lackner abgewickelt.