Digitaler Jagdkataster
Parzellenscharfe Abgrenzung der Jagdgebiete
Die Fachabteilung 10A Agrarrecht und ländliche Entwicklung war aufgefordert, die „Erstellung eines digitalen Jagdkatasters - DJK“ umzusetzen. Ziel des Projektes war eine parzellenscharfe Abgrenzung der Jagdgebiete, die als Basis für ein Jagdinformationssystem dient. Der DJK ist als Hilfestellung für zukünftige Jagdgebietsfeststellungen, als präzisere jagdfachliche Grundlage für die Erstellung jagdlicher Gutachten der Amtssachverständigen und der vom Land beauftragten Planungsbüros notwendig.
Umsetzung des Projekts
Die Projektleitung hatte die FA10A (Mag. Gabriela Sagris) inne. Die
jagdfachlichen und besonders GIS-technischen Fragen wurden von der
FA10C Forstwesen (DI Herwig Schüssler) wahrgenommen.
Das Projekt
erforderte das Zusammenwirken vieler interner und externer
Projektpartner (u.a. FA10A, FA10C, LBD-Geoinformation, FA1B Informationstechnik,
Bezirksverwaltungsbehörden, FA1F Verfassungsdienst, Steirische
Jägerschaft ...).
Im Rahmen der GIS-Umsetzung wurde ein Datensatz erarbeitet, der auf Basis des Katasters die festgestellten Jagdgebiete beinhaltet. Der bisher verwendete Datensatz war 10 Jahre alt und auf Basis der ÖK50 digitalisiert worden.
Parallel dazu wurde von der FA1B eine Internetanwendung programmiert, die den GIS-Datensatz und die jagdstatistischen Daten der Steirischen Jägerschaft zu einem Informationsportal zusammenführt.
Die jagdstatistischen Daten stammen von der Steirischen Jägerschaft, die
darüber hinaus in das Projekt eingebunden war und sich - für den Nutzen
einer späteren Zugangsberechtigung - auch finanziell an den Kosten
beteiligte.
Nutzer des DJK
Der Kreis der Nutzer dieses Systems und die damit verbunden Zugangsberechtigungen waren von Anfang an ein besonders sensibles Thema in diesem Projekt, da im Bereich der Jagd neben datenschutzrechtlichen Fragestellungen auch emotionale Faktoren eine Rolle spielen.
Auf der anderen Seite mussten Verpflichtungen, die sich aus dem Geodatenweitergabe- bzw. aus dem Umweltinformationsgesetz ergeben, berücksichtigt werden.
Das Ergebnis ist, dass die GIS-Anwendung im Digitalen Atlas (Kartensammlung: Land- und Forstwirtschaft) jedermann zugänglich ist, allerdings der Zugang zu den jagdstatistischen Daten über die STERZ-Berechtigung nur jenen Nutzern möglich ist, die diese Daten für Ihre Gutachten bzw. Bescheide benötigen. (Bezirksforsttechniker als jagdliche Amtssachverständige und Jagdjuristen als Jagdbehörde). Die Jägerschaft erhält für die Bezirksjägermeister einen externen STERZ-Zugang, der die Bezirksjagdämter berechtigt.
GIS-technische Vorgangsweise:
- Jeder Parzelle wird eine Jagdgebietsnummer zugewiesen.
- Jeder Parzelle wird das Attribut Jagdart zugewiesen (Eigenjagd, Gemeinde- bzw. KG-Jagd, Vorpachtfläche, Tiergarten)
der Definitionen für
- die verschiedenen Jagdarten,
- Eigentumsverhältnisse (nur gültig wenn ident lt. GDB),
- Nachbarschaften (Punktberührung!),
- Wege, Eisenbahnen, öffentliche Flüsse und Bäche sowie öffentliche stehende Gewässer wurden identifiziert, da ihnen für die Eigenjagddefinition bzw. Beurteilung der Vorpachtflächen eine besondere Bedeutung zukommt.
Resümee
Nach Abschluss des Projektes – was nicht ganz stimmt, denn es sind laufend Arbeiten notwendig um den DJK aktuell zu halten – kann als Resümee gezogen werden, dass durch die Aufteilung in Teilabschnitte dieses ambitionierte Projekt zügig und zu den vereinbarten finanziellen Rahmenbedingungen umgesetzt werden konnte.
(Februar 2011)