Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010
Zahlreiche Novellen zum StROG 1974 führten zu einer Unübersichtlichkeit des Gesetzes und machten eine Überarbeitung notwendig, welche durch den breiten Abstimmungsprozess eine lange Vorlaufzeit benötigte.
Am 23. März 2010 hat die Landesregierung das Steiermärkische Raumordnungsgesetz 2010 beschlossen, welches mit 1. Juli 2010 in Kraft getreten ist.
Aufgrund der Übergangsbestimmungen sind für die Raumordnungspläne der Gemeinden grundsätzlich jene Bestimmungen des Stmk. Raumordnungsgesetzes anzuwenden, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Kraft waren. Dies bedeutet, dass die neue Rechtslage erst dann vollständig anzuwenden ist, wenn eine Revision nach der neuen Rechtslage durchgeführt wurde. Ist dies nicht der Fall, ist das StROG 1974 anzuwenden.