Landesplanung
Der Aufgabenbereich der Raumordnung und Raumplanung hat sich insbesondere in den letzten 10 Jahren gewandelt, der Stellenwert der Raum- und Regionalentwicklung hat in Zusammenhang mit der EU-Regionalpolitik wesentlich an Bedeutung gewonnen.
Auf unterschiedlichen räumlichen Ebenen wurden Leitbilder und Entwicklungskonzepte erstellt, weiters ergänzen verschiedene thematische Sachprogramme und das Landesentwicklungsleitbild als nicht verordnete Landesstrategie das Landesentwicklungsprogramm.
Als Rahmen zur Projektumsetzung und zur inhaltlichen Abstimmung zwischen Land und den steirischen Regionen ist laut Gesetz eine sektorübergreifende regionalpolitische Strategie vorgesehen.
Die vorliegende Strategie wurde in einem umfassenden Prozess unter Beteiligung aller relevanten Landesressorts, den steirischen Regionen und vieler weiterer Stakeholder erstellt. Sie führt bestehende und neue Entwicklungsansätze des Landes und seiner Regionen zusammen und definiert den Rahmen für eine zukunftsorientierte regionalpolitische Entwicklung des Landes.
Mit dem Landesentwicklungsprogramm 2009 nach dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz wurden die notwendigen ordnungspolitischen Vorgaben auf Landesebene geregelt und Aufgaben und Ziele für die Landesentwicklung festgelegt.
Einer der wesentlichsten Inhalte des Landesentwicklungsprogramm war die Festlegung von Regionen, welche die bisherigen Planungsregionen auf Bezirksebene (mit Ausnahme von Graz und Graz-Umgebung) ersetzten.
Auf Grundlage des § 8 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz können für das gesamte Landesgebiet Sachprogramme erstellt werden.
Die Abteilung 17 - Landes- und Regionalentwicklung - war maßgeblich an der Erstellung von mehreren Sachprogrammen beteiligt, welche in Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Landesabteilungen für folgende Sachbereiche ausgearbeitet wurden:
Informationen zur Bekanntgabe von Standortinteressen betreffend Sonderstandorte Erneuerbare Energie (PV) für Industrieunternehmen
Zum Dokument " Einreichung von Sonderstandorten"