Sachprogramme Steiermark
Auf Grundlage des § 8 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz können für das gesamte Landesgebiet Sachprogramme erstellt werden.
Die Abteilung 17 - Landes- und Regionalentwicklung - war maßgeblich an der Erstellung von mehreren Sachprogrammen beteiligt, welche in Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Landesabteilungen für folgende Sachbereiche ausgearbeitet wurden:
In einigen Sachbereichen sind bereits Regelungen in den relevanten Materiengesetzen festgelegt, weiters besteht auch die Möglichkeit, Programme und Konzepte ohne den normativen Charakter einer Verordnung zu beschließen, welche die Materie zielführender regeln können.
Bei Materien, die der Bundeskompetenz zuzuordnen sind (Wasserwirtschaft, Rohstoff- und Energieversorgung) ist die Wirkung von Sachprogramme eingeschränkt. Mit dem Landesentwicklungsprogramm 2009 fand eine Rechtsbereinigung auf Landesebene statt, in dem die nicht mehr relevanten Sachprogramme aufgelassen wurden.