Abrechnung Slowenien - Österreich 2021-2027
Interreg SI-AT 2021-2027
Voraussetzung für die Vorlage einer Teil-/Endabrechnung ist der EFRE-Vertrag sowie die durch den Projektpartner unterzeichnete Prüfeinverständniserklärung.
Jeder Bericht ist über Jems einzureichen und alle erforderlichen Dokumente sind - soweit möglich - hochzuladen (siehe dazu den Leitfaden zur Berichtslegung).
Zeitgleich ist ein unterfertigtes Anschreiben mit folgenden Informationen per E-Mail an abteilung17@stmk.gv.at zu übermitteln:
- Name des Projektpartners
- Projekt-ID
- Projektkurztitel
- Berichts-ID
- Berichtszeitraum
- Eingereichte Gesamtkosten
Sollten Fragen zur Berichtslegung auftreten, welche durch den Leitfaden nicht beantwortet werden, steht Ihnen die Kontrollstelle (FLC) für Auskünfte zur Verfügung. Für alle weiteren Fragen in Zusammenhang mit Projektinhalten, Änderungen, Budgetumschichtungen, Publizitätsvorschriften etc. wenden Sie sich, bitte, an die Regionale Behörde (Referat Landesplanung und Regionalentwicklung) bzw. an das Gemeinsame Sekretariat.
Formulare und Leitfäden für die Einreichung der Teil-/Endabrechnung beim Land Steiermark, ABT17, Fachteam FLC:
Nationale Kontrollstelle (FLC-Steiermark)
Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung
Stabstelle Controlling, Innerer Dienst und Haushaltsführung
Trauttmansdorffgasse 2
8010 Graz
Tel.: +43 (316) 877-5894
E-Mail: abteilung17@stmk.gv.at