Förderungsabwicklung
Stadtumlandkooperationen, Stadtregionen und urbane Wachstumsimpulse
Die Umsetzung von Projekten zu diesen Themen wird in der Richtlinie der Abteilung 17 zur Förderung von Stadtumland-Kooperationen, Stadtregionen und urbanen Wachstumsimpulsen geregelt, die am 12. November 2015 von der Steiermärkischen Landesregierung genehmigt wurde.
Exemplarische Darstellung der Förderungsschwerpunkte
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Maßnahmen zur Planung und Umsetzung einer effizienten gemeinsamen Besorgung kommunaler Aufgaben, z.B. Verwaltungskooperationen.
- Integrierte räumliche Entwicklungsplanung, z.B.: Erarbeitung strategischer Ansätze zur Steuerung der räumlichen Entwicklung der Stadtregion; Konzeption und pilothafte Umsetzung von Steuerungsmaßnahmen (z.B. interkommunales Flächenmanagement).
- Mobilitätsmaßnahmen, die eine verbesserte Anbindung von Umlandgemeinden in das regionale Zentrum ermöglichen, z.B. Stadtregionales Verkehrskonzept, Mobilitätskonzepte und innovative Maßnahmen zur Verkehrslenkung und Verkehrsvermeidung.
- Attraktivierung der Stadtregion durch Maßnahmen zur Erhöhung der Erholungs- und Aufenthaltsqualität (z.B. stadtregionale Vernetzung der Erholungsinfrastruktur, Attraktivierung der urbanen Freiräume in und im Nahbereich von Stadtregionen). Dies kann auch die Attraktivierung der innerstädtischen Räume umfassen.
Fördersätze
Voraussetzung für die Vorlage eines Förderungsantrages bei der Abteilung 17 ist die Abstimmung des Projekts mit dem räumlich zuständigen Regionalmanagement sowie die Übereinstimmung mit dem Landesentwicklungsleitbild und dem regionalen Entwicklungsleitbild der betreffenden Region.
- Bis zu 60% Förderung für Studien, Konzepte wie auch die Umsetzung eines Projekts (Investitions-, Sach- und Personalkosten)
- Bis zu 70% Förderung für Projekte mit Schwerpunkt auf Prozessbegleitung (Moderation von Workshops usw.)
Förderungsgebiete
- die Region "Steirischer Zentralraum" mit der Entwicklungsachse nach Leibnitz bzw. Maribor und der Achse Weiz-Gleisdorf,
- der Technologie- und Wirtschaftraum Obersteiermark sowie
- die regionalen Zentren mit ihren Funktionsräumen
Beratung
Die Beratung potentieller Projektträger erfolgt zum einen durch die zuständigen Regionalmanagements und zum anderen durch die Abteilung 17.
Einreichung
Das Antragsformular ist auf der Homepage der Abteilung 17 abrufbar. Der rechtsgültig unterfertigte Förderungsantrag (Original) ist bei der Abteilung 17 einzubringen.
Projektbeurteilung und Projektauswahl
Die eingelangten Förderungsanträge werden durch die Abteilung 17 zunächst formal und inhaltlich auf Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen geprüft.
Anschließend erfolgt die Projektauswahl durch das Projektauswahlgremium der Abteilung 17. Die Projektselektionskriterien und das jeweilige Auswahlverfahren sind auf der Homepage der Abteilung 17 veröffentlicht.