Antragsstellung
Lokale Agenda 21
Antragsstellung
- Förderungsanträge sind bei der Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung, Land Steiermark als Bewilligende Stelle einzureichen.
- Die Einreichung erfolgt aufgrund von öffentlichen Aufrufen (Calls) zur Einreichung der Abteilung 17.
- Jährlich steht ein festgelegtes Maximalbudget zur Verfügung, welches im entsprechenden Aufruf veröffentlicht wird.
Auswahlverfahren
- Voraussetzung für die Förderung ist das Einhalten aller formalen Kriterien bei der Einreichung und die Abgabe aller erforderlichen Unterlagen sowie das zeitgerechte Einlangen vor dem jeweiligen Einreichungsstichtag. Projekte, die diese Kriterien erfüllen, kommen in die Projektauswahl.
Mehr Informationen zu notwendigen Einreichunterlagen und Formularen finden Sie hier »
- Diese erfolgt nach festgelegten Auswahlkriterien. Jedes Projekt wird nach diesen Kriterien beurteilt und erhält eine Punktezahl. Das Erreichen der Mindestpunktezahl von 50 Punkten ist die Mindestvoraussetzung für die Förderung. In Folge werden die Projekte nach Punkten gereiht und nach Verfügbarkeit der jährlichen Mittel genehmigt.
Mehr zur Projektauswahl finden Sie hier » (Vorhabensart Lokale Agenda 21 [7.1.3.])
- Eine Anerkennung von Kosten ist frühestens mit dem Einlangen des Antrags bei der Förderstelle möglich (unter der Voraussetzung der späteren Genehmigung).