Die örtliche Raumplanung in der Steiermark
Die örtliche Raumplanung, welche die Gemeinden in ihrem eigenen Wirkungsbereich durchführen, unterliegt den Bestimmungen des Steiermärkischen Raumordungsgesetzes.
Sie versucht primär den Erhalt des Bodens sowie der Flora und Fauna, den Schutz der Landschaft vor ungeordneter Zersiedelung, den Schutz von Kulturobjekten und die Unterstützung einer wirtschaftlichen Entwicklung trotz räumlicher Begrenzung zu koordinieren und zu steuern.
Weiterführende Informationen
Hier finden sie weiterführende Informationen zum Thema örtliche Raumplanung: Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung
Aufgabe der örtlichen Raumplanung
Besondere Aufgabe der örtlichen Raumordnung ist es, auf Grund der Bestandsaufnahme die örtliche zusammenfassende Planung für eine den Raumordnungsgrundsätzen entsprechende Ordnung des Gemeindegebietes aufzustellen und der Entwicklung anzupassen.
Die wichtigsten Instrumente der örtlichen Raumplanung sind:
- das örtliche Entwicklungskonzept mit dem Entwicklungsplan
- der Flächenwidmungsplan
- der Bebauungsplan
Das Land berät, begleitet und überprüft dabei die Planungen der Gemeinden in den Bereichen Örtliches Entwicklungskonzept mit Entwicklungsplan, Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan.