Landesstatistik Steiermark
Kontakt
Leitung Dipl. Ing. Martin Mayer |
Kontaktdaten Trauttmansdorffgasse 2, 8010 Graz Tel: +43 (316) 877-2378 Fax: +43 (316) 877-5943 martin.mayer@stmk.gv.at |
Unser Motto
WIR MACHEN AUS DATEN INFORMATIONEN UND ENTSCHEIDUNGSGRUNDLAGEN FÜR POLITIK, VERWALTUNG UND ÖFFENTLICHKEIT.
Landesstatistik
Gesetzliche Grundlagen
Am 24. Mai 2005 wurde das Gesetz über die Landesstatistik Steiermark (Steiermärkisches Landesstatistikgesetz - StLStatG) beschlossen und ist am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten.
Dieses Gesetz regelt die vom Land Steiermark wahrzunehmenden statistischen Aufgaben und schützt die Bevölkerung durch das Gebot des Datenschutzes und der statistischen Geheimhaltung. Verletzungen stehen unter Strafdrohung.
Weitere relevante Gesetze etc. sind:
• Statistik-GIS-Erlass
• Bundesverfassungsgesetz 1920 i.d.g.F.
• 15a Vereinbarung, BGBl. Nr. 408/1985
• Bundesstatistikgesetz 2000, BGBl. I 163/1999 i.d.g.F.
• Datenschutzgesetz 2000, BGBl. NR. I 165/1999 i.d.g.F.
• Empfehlung der Europäischen Kommission v. 25.5.2005 zur Unabhängigkeit, Integrität und Rechenschaftspflicht der statistischen Stellen der Mitgliedsstaaten und der Gemeinschaft.
Aufgabenziele und Schwerpunkte der Landesstatistik
Diese Aufgabenbereiche sind im Steiermärkischen Landesstatistikgesetz in den Paragraphen 2 und 3 genau formuliert.
Die Landesstatistik ist damit auch die Schnittstelle des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung zu Institutionen der Amtlichen Statistik auf Bundesebene (z.B. Statistik Austria) und auf überstaatlicher Ebene (z.B. EUROSTAT der EU).
Aufgabenstellungen kurz gefasst
1. Auswertung und Analyse vorwiegend amtlich statistischer und verwaltungsstatistischer Daten für die Politikberatung, Verwaltung und Öffentlichkeit.
2. Wahrnehmung von qualifizierten statistischen Leistungen wie Methodenfestlegung, Analyse, Simulation und Modellrechnung in der interdisziplinären Zusammenarbeit (Projektteams) mit anderen Dienststellen der Landesverwaltung sowie die Wahrung statistischer Qualitätsrichtlinien. Die Einhaltung solcher Richtlinien führt zu einer oft beträchtlichen Kostenreduktion und zur Verminderung der Risiken bei Entscheidungsfindungen.
3. Aufbau und Führung eines landesstatistischen Informationssystems, welches in wesentlichen und datenschutzrechtlich unbedenklichen Teilen auch über Internet aktuell der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
4. In der fachstatistischen Auswertung ist der amtsinterne Bedarf abzudecken und jener Bereich zu forcieren, der nicht von anderen Abteilungen oder Dienststellen des Landes bearbeitet wird (zum Beispiel Bevölkerungsstatistik).
5. Koordinierung und Beratung von statistischen Arbeiten im Amt sowie Mitwirkung an deren Dokumentation.
6. Als Teil der amtlichen Statistik auf Landesebene ergeben sich als Aufgabenstellungen auch Mitwirkungen an der Bundesstatistik im Erhebungsbereich und im fachstatistischen Bereich durch die Teilnahme an Fachbeirats- und Arbeitsgruppensitzungen sowie die Abgabe von Stellungnahmen.
Informationspflicht
Dienststellen mit Aufgabe der amtlichen Statistik unterliegen grundsätzlich unter Wahrung der statistischen Geheimhaltungspflicht und des Datenschutzes auch einer Informationspflicht.
Ihr wird in der Landesstatistik Steiermark durch die Betreuung einer Publikationsreihe „Steirische Statistiken", der Herausgabe einer jährlichen Pocketinfo „Kleine Steiermark-Datei" und einem reichhaltigen Internetangebot entsprochen.
Dieses Informationsangebot soll wichtige Grundlagen liefern, um die gegenwärtige demografische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Situation realistisch einzuschätzen, sowie zukünftige Entwicklungen abzuschätzen und diese Ergebnisse aufzuzeigen.
Thematische Schwerpunkte
Folgende Themenbereiche sind derzeit auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesstatistik Steiermark aufgeteilt:
• Demografie
• Prognosenauswertung und -bearbeitung (Bevölkerung, Erwerbstätige, Familien und Haushalte)
• Statistische Analyse von Wahlergebnissen insbesonders zum Steirischen Landtag
• Gesundheit, Soziales und Bildung
• Tourismus
• Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Einkommen, Steuerkraft, Kaufkraft, Preisindizes
• Land- und Forstwirtschaft
• EU: statistische Vergleiche und Erfordernisse
• Organisatorische und fachliche Mitwirkung an der Bundesstatistik
Aus allen Bereichen sind Kennziffern, Eckdaten und Indikatoren zu erarbeiten für Schnellinformationen und Vergleichsmöglichkeiten.