Antragsstellung und Projektauswahl
LEADER 2014-2020
Förderungsvoraussetzungen
Förderungsanträge sind der Lokalen Aktionsgruppen (LAG der jeweiligen LEADER-Region) vorzulegen.
Voraussetzung für die Vorlage des Projektantrags bei der Förderstelle A17 sind die Übereinstimmung des Projektes mit der Lokalen Entwicklungsstrategie der Region (LES) sowie ein positiver Beschluss des Projektauswahlgremiums (PAG) der Region über das Vorhaben.
Projektideen und Voreinreichung
Nach der Formulierung der Projektidee kann eine Erstinformation sowie eine weitere Beratung durch die zuständige LAG erfolgen.
Projekte die thematisch anderen LE-Maßnahmen zugeordnet werden können, könnten auch bei LEADER eingereicht werden. Allerdings gelten dann für diese nicht die LEADER-Fördersätze und Förderungsvoraussetzungen, sondern jene, die für die jeweilige Maßnahme im LE-Programm vorgesehen sind.
Die Formulare für die Voreinreichung sind regionalspezifisch und unter der jeweiligen LAG-Homepage herunterzuladen:
• LAG Ennstal - Ausseerland
• LAG Innovationsregion Murtal
• LAG Mariazellerland - Mürztal
• LAG Hügelland östlich von Graz - Schöcklland
• LAG Kraftspendedörfer Joglland
• LAG Almenland & Energieregion Weiz - Gleisdorf
• LAG Liezen - Gesäuse
• LAG Thermenland - Wechselland
• LAG Südsteiermark
• LAG Schilcherland
• LAG Steirische Eisenstraße
• LAG Holzwelt Murau
• LAG Lipizzanerheimat
• LAG Steirisches Vulkanland
• LAG Zeitkultur Oststeirisches Kernland
Projektauswahl in der LAG
Die Projektauswahl erfolgt durch das jeweilige Projektauswahlgremium der LAG, welches für eine nicht diskriminierende, transparente und nach objektiven Kriterien erfolgende Auswahl der vorgelegten Projekte entsprechend der LES verantwortlich ist.
Nachdem ein Förderungsantrag vom Projektauswahlgremium der Lokalen Aktionsgruppe positiv beurteilt wurde, ist er bei der Bewilligenden Landesstelle, der Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung, Land Steiermark einzubringen.
Einreichung beim Land Steiermark
Vorhaben/Projekte, die vom Projektauswahlgremium der LAG positiv bewertet wurden, können ausschließlich durch die jeweils zuständige LAG bei der LEADER-verantwortlichen Landesstelle (LVL), Abteilung 17, eingereicht werden.
Auf Landesebene werden die Zuständigkeit (Landes- und Regionalentwicklung, Kultur, Naturschutz), die Vollständigkeit des Förderungsantrages, das Vorliegen aller Förderungsvoraussetzungen, die Kompatibilität mit Landes- und Regionalstrategien sowie die wirtschaftliche Nachhaltigkeit geprüft und über den Förderungsantrag entschieden.
Als Anerkennungsstichtag für die Kosten gilt das Eingangsdatum bei der Abteilung 17.
Für transnationale Kooperationsprojekte gilt die gleiche Vorgehensweise, die Einreichung durch die LAG erfolgt jedoch bei der Agrarmarkt Austria (AMA).
Cut-off date für LEADER ist der 30.06.2023
Bewilligende Stelle Steiermark
Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung
Referat Landesplanung und Regionalentwicklung
Trauttmansdorffgasse 2
8010 Graz
Tel.Nr. +43 0316/877-2447
Fax: +430316/877-3711
E-Mail: abteilung17@stmk.gv.at