Lokale Aktionsgruppen (LAGs)
LEADER 2014-2020
Die LAGs stellen eine ausgewogene und repräsentative Gruppierung von PartnerInnen aus unterschiedlichen sozio-ökonomischen Bereichen der jeweiligen LEADER-Region dar.
Für die Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien (LES) sind die lokalen Aktionsgruppen (LAG) verantwortlich, da diese bestmöglich die Potenziale in der Region sammeln, als Schnittstelle fungieren und die Umsetzung von Projekten anregen bzw. unterstützen.
Neben der Qualität der Entwicklungsstrategie ist auch die Qualität der Organisation der lokalen Aktionsgruppen (LAG) von besonderer Bedeutung. In jedem LEADER-Gebiet wurde eine LAG initiiert, welche für die Umsetzung der LES verantwortlich ist und die Vorhaben/Projekte in der Region anregt bzw. unterstützt. Die LAGs haben dadurch die Möglichkeit, so zur regionalen Entwicklung innerhalb ihrer Region beizutragen.
Auf der Ebene der Beschlussfassung dürfen weder VertreterInnen der öffentlichen Hand noch andere einzelne Interessensgruppierungen mit mehr als 49 % der Stimmrechte vertreten sein. Im Projektauswahlgremium, das über die eingereichten Projekte entscheidet, muss gewährleistet sein, dass mindestens 50% der Stimmen in den Auswahlentscheidungen von Partnern stammen, bei denen es sich nicht um VertreterInnen der öffentlichen Hand handelt. Weiters müssen zwingend mindestens ein Drittel der stimmberechtigen Mitglieder Frauen sein.
15 steirische Regionen wurden vom BMLFUW als LEADER-Regionen 2014- 2020 anerkannt.
Die Aufgaben einer LAG umfassen jedenfalls
- den Aufbau von Kapazitäten der lokalen AkteurInnen zur Entwicklung und Durchführung von Vorhaben, einschließlich der Förderung ihrer Projektmanagementfähigkeiten
- das Ausarbeiten eines nicht diskriminierenden und transparenten Auswahlverfahrens und von objektiven Kriterien für die Auswahl der Vorhaben
- das Gewährleisten der Kohärenz mit der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung bei der Auswahl der Vorhaben durch Einstufung dieser Vorhaben nach ihrem Beitrag zum Erreichen der Ziele und zur Einhaltung der Vorsätze dieser Strategie
- die Ausarbeitung und Veröffentlichung von Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen oder eines fortlaufenden Verfahrens zur Einreichung von Projekten, einschließlich der Festlegung von Auswahlkriterien
- die Entgegennahme von Anträgen auf Unterstützung und deren Bewertung
- die Auswahl der Vorhaben und die Festlegung der Höhe der Finanzmittel oder gegebenenfalls die Vorstellung der Vorschläge bei der für die abschließende Überprüfung der Förderfähigkeit zuständigen Stelle noch vor der Genehmigung
- die Begleitung der Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung und der unterstützten Vorhaben sowie die Durchführung spezifischer Bewertungstätigkeiten im Zusammenhang mit dieser Strategie. Die professionelle Programmabwicklung auf LAG-Ebene ist ein zentrales Element zur Erreichung der Programmziele und -strategie.