Planzeichenverordnung
Hauptziel ist die Schaffung einer einheitlichen, dem Stand der Technik angepasste Planzeichenverordnung für die Erstellung und die Übernahme der in der örtlichen Raumplanung zu erstellenden Pläne.
Durch die Planzeichenverordnung soll sichergestellt werden, dass in Zukunft durch eine digitale Übernahme aller Pläne durch das Land Steiermark (Entwicklungsplan, Flächenwidmungsplan, Baulandflächenbilanzplan und Bebauungsplanzonierungsplan) flächendeckend für das gesamte Land Steiermark eine aktuelle Planungsgrundlage zur Verfügung steht, die nicht nur verwaltungsintern genutzt werden, sondern auch über das Internet im Digitalen Atlas der Steiermark, für jedermann abrufbar sein soll.
Dadurch soll ein höheres Identifikationsniveau der Gemeinden und der Bevölkerung mit der Raumordnung erreicht werden.
Planzeichenverordnung 2016
Die gesetzlichen Vorgaben des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 und die Erfahrung mit örtlichen Entwicklungskonzepten/Entwicklungsplänen und Flächenwidmungsplänen machten eine Überarbeitung der Planzeichenverordnung 2007 erforderlich.
Als wesentlichste Neuerung gegenüber der Planzeichenverordnung 2007 ist die verpflichtende digitale Datenübergabe an die Landesregierung auch bei Änderungen von örtlichen Entwicklungsplänen und Flächenwidmungsplänen nach deren Genehmigung durch die Landesregierung bzw. nach Beschlussfassung im Gemeinderat, anzusehen.
Die gegenständliche Verordnung legt gemäß §§ 21 Abs. 4 und 25 Abs. 4 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 nähere Bestimmungen für die Form, den Maßstab, die Planzeichen, die zu verwendenden Dateiformate und die digitale Schnittstelle für die Erstellung und die Übergabe der digitalen Pläne fest, die im Rahmen der örtlichen Raumplanung von den Gemeinden zu erstellen sind. Der Adressatenkreis dieser Verordnung umfasst daher die planenden Gemeinden bzw. deren Raumplaner.
Download Dokumente
- Planzeichenverordnung 2016, LGBL Nr. 80/2016
- Planzeichenverordnung 2016 Erläuterungen
- PZVO 2016 Anlage 1 Entwicklungsplan
- PZVO 2016 Anlage 2 Flächenwidmungsplan, Bebauungsplanzonierungsplan, Ergänzungspläne
Bereitstellung leerer Mustershapes des GIS-Steiermark für die Planzeichenverordnung 2016:
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an DI Rudolf Aschauer.