Änderungen
Die Statistik Austria und die Landesstatistik Steiermark informieren Sie laufend über die Änderungen in der Tourismusstatistik.
Aus 8 Tourismusregionen werden 11 Erlebnisregionen
Erlebnisregionen ab 10/2021
1 Ausseerland-Salzkammergut
2 Erzberg-Leoben
3 Gesäuse
4 Hochsteiermark
5 Murau
6 Murtal
7 Oststeiermark
8 Region Graz
9 Schladming-Dachstein
10 Südsteiermark
11 Thermen- & Vulkanland
Tourismusregionen bis 09/2021
21 Ausseerland-Salzkammergut
22 Region Schladming-Dachstein
23 Region Graz
24 Hochsteiermark
25 Urlaubsregion Murtal
26 Thermenland Steiermark - Oststeiermark
27 Süd-Weststeiermark
28 Sonstige
Änderungen ab Stichtag 1.11.2018
Steirische Tourismusregionen - Änderungen ab 11/2018
Gemeinde:
Breitenau am Hochlantsch (Thermenland Steiermark - Oststeiermark) ab 1.11.2018 zur Region Hochsteiermark
Kraubath an der Mur (Urlaubsregion Murau-Murtal) ab 1.11.2018 zur Region Hochsteiermark
Pernegg an der Mur (Thermenland Steiermark - Oststeiermark) ab 1.11.2018 zur Region Hochsteiermark
St. Stefan ob Leoben (Urlaubsregion Murau-Murtal) ab 1.11.2018 zur Region Hochsteiermark
Gaishorn am See (Hochsteiermark) ab 1.11.2018 zur Region Schladming-Dachstein
Wildalpen (Hochsteiermark) ab 1.11.2018 zur Region Sonstige
Änderungen ab Stichtag 1.11.2016
Aufnahme der Gemeinden
Heimschuh (61016) und Söding-Sankt Johann (61633) als Berichtsgemeinden zur offiziellen Tourismusstatistik.
Änderungen ab Stichtag 1.11.2015
Feldkirchen bei Graz (60608), Hart bei Graz (60617), Hofstätten an der Raab (61719), Ludersdorf-Wilfersdorf (61727), Raaba-Grambach (60667) und Ragnitz (61027) als Berichtsgemeinden zur offiziellen Tourismusstatistik.
Änderungen ab Stichtag 1.11.2010
Die Herkunftsländerliste der monatlichen Ankunfts- und Nächtigungsstatistik wird um drei Länder erweiterert:
94 Brasilien (wurde bisher Zentral- und Südamerika zugeordnet)
95 Saudi-Arabien (wurde bisher den Arabischen Ländern in Asien zugeordnet)
96 Vereinigte Arabische Emirate (wurde bisher den Arabischen Ländern in Asien zugeordnet)
Änderungen ab Stichtag 1.11.2009
Aufnahme der Gemeinde
Peggau (60632) als Berichtsgemeinde zur offiziellen Tourismusstatistik.
Änderungen ab Stichtag 1.11.2008
Aufnahme der Gemeinden
Auersbach (60401), Kloster (60316), Veitsch (61315), Tulwitz (60649), Rohrbach-Steinberg (60637), Rinegg (61419), Großwilfersdorf (60506), Hohenbrugg-Weinberg (60421), Ratsch an der Weinstraße (61028), Gössendorf (60611), Vogau (61044), Stainz bei Straden (60451), Oberhaag (61024), Breitenau am Hochlantsch (60203) und St. Stefan ob Stainz (60330) als Berichtsgemeinden zur offiziellen Tourismusstatistik.
Änderungen ab Stichtag 1.1.2007
Änderungen ab Stichtag 01.11.2005
Aufnahme der Gemeinden
Gnas (60416), Gai (61102) als Berichtsgemeinden zur offiziellen Tourismusstatistik.
Änderungen ab Stichtag 01.11.2004
Um allen Beherbergungsbetrieben ein einheitliches Erhebungsformular zur Verfügung zu stellen, sind beginnend mit Mai 2004 betreffend die Formblätter F-B1 und F-B2 folgende Neuerungen geplant:
1) Unabhängig von der Unterkunftsart wird ein einheitliches Formblatt F-B1/2 im A4-Format zur Verfügung gestellt, d.h., dass das bisherige Formblatt F-B2 um die einzelnen Hotelkategorien bzw. gewerblichen Ferienwohnungen erweitert und in F-B1/2 umbenannt wird.
2) Das Formblatt F-B1/2 wird für die Sommersaison 2004 noch in Papierform versendet, für die Wintersaison 2004/05 (d.h. ab November 2004) steht das Formblatt grundsätzlich nur mehr elektronisch zur Verfügung.
Beherbergungsbetriebe, die jedoch über keinen PC verfügen, können die Formblätter weiterhin in Papierform erhalten.
Die in den Gemeindeämtern bzw. Tourismusverbänden zuständigen Sachbearbeiter werden daher ersucht, die Anzahl jener Betriebe der Statistik Österreich mitzuteilen, die auch künftig mittels Papierformular melden werden.
In Abstimmung mit der Österreich Werbung (ÖW), der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) werden die Fragebogen für Berichtsgemeinden F-G1 und für Beherbergungsbetriebe F-B1/2 ab dem Berichtsmonat November 2004 wie folgt adaptiert:
1) Die in den Formblättern F-G1 (Gemeinde) bzw. F-B1/2 (Betriebe) angeführte Länderliste wird wie folgt geändert (neue Länderschlüssel in Klammern):
• Litauen (89), Lettland (88), Estland (86), Malta (90), Zypern (93), Ukraine (92), Russland (91), Bulgarien (08), Rumänien (29);
• „Südasien" wird umbenannt in Indien (Länderschlüssel 17 bleibt gleich);
• „GUS" wird umbenannt in „übrige GUS" (neuer Länderschlüssel: 87; Ukraine und Russland werden getrennt erhoben).
2) Die aggregierte Unterkunftsart 5-/4-Stern wird auf den Formblättern F-G1 (Gemeinde) und F-B1/2 (Betriebe) in Zukunft getrennt angeführt: 5-Stern-Betriebe bzw. 4-Stern-Betriebe. Diese Trennung betrifft folglich auch die Formblätter F-G2 (Gemeinde) bzw. F-B3 (Betriebe) für die Bestandserhebung mit Stichtag 31. Mai 2005.
Um rechtzeitige Information aller Betriebsinhaber Ihrer Gemeinde sowie der zuständigen Softwarefirmen - über die bevorstehenden Änderungen - wird ersucht!
Weitere Informationen:
1) Ab Mai 2004 sind Musterformulare mit neuer Herkunftsländerstruktur (F-G1 und F-B1/2) zur Ansicht im Internet verfügbar.
Ab Oktober 2004 stehen die neuen Formblätter F-G1 für Gemeinden und F-B1/2 für die Betriebe im Internet zum Herunterladen zur Verfügung.
Die Vorgehensweise entnehmen Sie bitte dem Erläuterungstext.
Berichtskreisänderungen:
1) Ab November 2004 wird die Gemeinde Wartberg im Mürztal (61316) in den Berichtskreis der amtlichen Tourimusstatistik aufgenommen.
Änderungen ab Stichtag 01.05.2004
Steirische Tourismusregionen
Um den deutlich gestiegenen Herausforderungen des Marktes gerecht werden zu können, wurden die steirischen Tourismusregionen ab dem Zeitraum 4/2004 neu strukturiert. Ab diesem Zeitraum werden nur mehr die neuen Tourismusregionen ausgewiesen.
Änderungen ab Stichtag 01.11.2002
Vereinheitlichung der Herkunftsländerstruktur für alle Unterkunftsarten,
Aufnahme von 16 neuen Herkunftsländern,
Streichung von 9 Herkunftsländern und 2 Summenfeldern,
Umbenennung eines Herkunftslandes.Änderungen ab Stichtag
Die Änderungen ergeben sich vor allem aus der Vereinheitlichung der Herkunftsländerstruktur sowie aufgrund der Aufnahme neuer Länder. Dies erfordert aus Platzgründen und faxtechnischen Gegebenheiten ein Abgehen von dem bisher gültigen Meldeformular FG-1, nämlich von einem 1-Blatt-System (mit 2 Seiten) auf ein 2-Blatt-System (4 Seiten) im DIN A4-Format.
Die Umstellung im einzelnen betrifft die Aufnahme
China
aller österreichischen Bundesländer
einzelner deutscher Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen).
Die verbleibenden deutschen Bundesländer werden nach entsprechenden Regionen- Nord-, Mittel- und Ostdeutschland - mittels eines Postleitzahlen-Zuordnungssystems, zusammengefasst.
Regionale Zuordnung der deutschen Bundesländer nach Postleitzahlen (1. u. 2. bzw. 3. Stelle der Postleitzahl).
Ausnahmen: 140 und 141 für Berlin bzw. 144 Ostdeutschland
Postleitzahlenverzeichnis für Deutschland (1., 2. und 3. Stelle der Postleitzahl) und dazugehörige Region
Baden-Würtemberg 70,71,72,73,74,75,76,77,78,79,88
Bayern 80,81,82,83,84,85,86,87,89,90,91,92,93,94,95,96,97
Berlin 10,12,13,140,141
Mitteldeutschland 34,35,36,54,55,56,60,61,63,64,65,66,67,68,69
Norddeutschland 20,21,22,23,24,25,26,27,28,29,30,31,37,38,49
Nordrhein-Westfalen 32,33,40,41,42,44,45,46,47,48,50,51,52,53,57,58,59
Ostdeutschland 01,02,03,04,06,07,08,09,14,15,16,17,18,19,39,98,99
Gestrichen werden die Ländercodes von "Österreich ohne Wien", "Argentinien", "Baltische Staaten", "Brasilien", "Deutschland", "Mexiko", "Bulgarien", "Rumänien", "Übriges Ozeanien" und die Summenfelder von "Ausland zusammen" sowie auch "Österreich zusammen".
Umbenannt wird "Übriges Südamerika" in "Zentral- u.Südamerika".
Vereinheitlicht wird die Herkunftsländerstruktur durch Ergänzung der fehlenden Länder im Bereich der nicht gewerblichen Unterkunftsarten.
Umstellung der Herkunftsländerstruktur ab Berichtsmonat November 2002:
(in Klammern sind Länderschlüssel - LS - angegeben)
NEUAUFNAHMEN: Burgenland (70), Kärnten (71), Niederösterreich (72), Oberösterreich 73), Salzburg (74), Steiermark (75), Tirol (76), Vorarlberg (77), Bayern (80), Baden-Württemberg (81), Nordrhein-Westfalen (82), Mitteldeutschland (83), Norddeutschland (84), Ostdeutschland (85), Berlin (53), China (67).
STREICHUNGEN: Österreich ohne Wien (02), Argentinien (04), Baltische Staaten (50), Brasilien (07), Deutschland (12), Mexiko (24), Bulgarien (08), Rumänien (29), Übriges Ozeanien (66), Ausland zusammen (41).
UMBENENNUNGEN: Übriges Südamerika in Zentral- und Südamerika.
Änderungen ab Stichtag 1.11.1997
- Getrennte Erfassung der "gewerblichen" Ferienwohnungen, -häuser (lt. EU-Richtlinie).
- Zusammenfassung von sonstigen Kurheimen und Sanatorien, Heil-, und Pflegeanstalten
zu Private und öffentliche Kurheime
- Trennung von privaten Ferienwohnungen und -häusern in solche auf bzw. nicht auf Bauernhof
- Die Änderungen müssen gemäß EU-Richtlinie mit der Erhebung 1998 durchgeführt werden.
Klassifikation der Beherbergungsbetriebe
- Hotels und ähnliche Betriebe (Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Hotel garni)
- 5/4 Stern
- 3 Stern
- 2/1 Stern
- Sonstige Beherbergungsbetriebe
- Ferienwohnung/-haus (gewerblich)
- Campingplatz
- Jugendherbergen - Gästehäuser
- Kinder- und Jugenderholungsheime
- Kurheime der Sozialversicherungsträger
- Private und öffentliche Kurheime
- Bewirtschaftete Schutzhütten
- Sonstige Unterkünfte
- Privatunterkünfte
- Privatquartier nicht auf Bauernhof
- Privatquartier auf Bauernhof
- Ferienwohnung/-haus (privat) nicht auf Bauernhof
- Ferienwohnung/-haus (privat) auf Bauernhof
- Die Klassifikation entspricht den Vorgaben der EU-Richtlinien.
Da sich diese weitgehend nach den WTO-Recommendations richtet, ist diese Einteilung auch WTO-konform.
Änderung der Herkunftsländerstruktur
Streichungen der Herkunftsländer
03 Ägypten
05 Australien und Neuseeland
06 Belgien und Luxemburg
47 Übrige EFTA
50 Baltische Staaten
Neuaufnahme der Herkunftsländer
13 Finnland
18 Irland (Republik)
26 Norwegen
28 Portugal
33 Spanien
34 Südafrika
36 Türkei
49 Island
60 Australien
61 Neuseeland
62 Belgien
63 Luxemburg
64 Südkorea
65 Taiwan
66 Übriges Ozeanien
Änderung der Unterkunftsarten
Neuaufnahme von Ferienwohnung/-haus (gewerblich)
Neuaufnahme von private und öffentliche Kurheime
Neuaufnahme von Ferienwohnung/-haus (privat) nicht auf Bauernhof
Neuaufnahme von Ferienwohnung/-haus (privat) auf Bauernhof
Streichung von Sanatorien, Heil- und Pflegeanstalten
Streichung von Ferienwohnung, Ferienhaus