Ältere und pflegebedürftige Personen
Steirische Pflegeheime nach Größenklassen
Stationäre Einrichtungen für pflege- und betreuungsbedürftige Personen werden durch das Steiermärkische Pflegeheimgesetz und die zu diesem Gesetz ergangenen Verordnungen geregelt.
Pflegebedürftig sind Personen, die Pflegegeld nach einem Pflegegeldgesetz beziehen.
Diese Auswertung ist jeweils vom Monat April für die Jahre 2014 bis 2024 verfügbar. Für die Größenklassen sind die bewilligten Betten entscheidend.
Pflegeheime nach Größenklassen
Quelle: Amt d. Stmk. Landesregierung, A8 - Referat Pflegemanagement; Bearbeitung: Landesstatistik Steiermark.
Pflegeheimbetten in steirischen Bezirken
Die Auswertung der Pflegeheimbetten ist jeweils vom Monat April für die Jahre 2014 bis 2024 verfügbar und handelt von den bewilligten Pflegeheimbetten.
Pflegeheimbetten in den steirischen Bezirken
Quelle: Amt d. Stmk. Landesregierung, A8 - Referat Pflegemanagement, Statistik Austria;
Bearbeitung: Landesstatistik Steiermark.
Zahl der BezieherInnen von Bundespflegegeld in der Steiermark (jeweils Dezember des Jahres)
Man sieht in den nachfolgenden Tabellen, dass die absolute Zahl der BezieherInnen von Bundespflegegeld in der Steiermark im Jahr 2023 bei den Männern und bei den Frauen gestiegen ist. Insgesamt bezogen Ende 2023 82.413 Steirerinnen und Steirer Bundespflegegeld.
Konkret ist im Jahr 2023 die Zahl der steirischen BundespflegegeldbezieherInnen um 1,9 % gestiegen. Der Anstieg betrug bei den Männern 2,8 % und bei den Frauen 1,3 %. Besonders stark waren die Anstiege bei den BezieherInnen der Pflegestufen 5 (6,0 %) und 1 (3,1 %). Bei den Frauen waren in der Pflegestufe 5 mit 5,5 % und bei den Männern ebenfalls in der Pflegestufe 5 mit 7,1 % die höchsten Anstiege zu verzeichnen.
Der Grund für den starken Anstieg im Jahre 2012 war folgender:
Mit 31.12.2011 wurden die Landespflegegeldgesetze aufgehoben und die Zuständigkeit von den Bundesländern auf den Bund übertragen. Seit Anfang 2012 umfasst die Zahl der Bezieherinnen und -bezieher von Bundespflegegeld auch jene der bisherigen Landespflegegelder.
Die folgenden Tabellen bieten einen Überblick über die Entwicklung der Zahl der BezieherInnen von Bundespflegegeld in der Steiermark.
Bundespflegegeld Männer
Bundespflegegeld Frauen
Bundespflegegeld Männer + Frauen
Quelle: HV d. SV, Bearbeitung: Landesstatistik Steiermark.
Betreuungs- und Pflegedienste
Mobile Pflege- und Betreuungsdienste/Hauskrankenpflege und Mehrstündige Alltagsbegleitung
Insgesamt haben im Jahr 2022 18.051 Personen mobile Pflege- und Betreuungsdienste in Anspruch genommen, wobei die Geschlechtsverteilung 64 Prozent Frauen und 36 Prozent Männer betrug.
Steiermarkweit nahmen durchschnittlich rund 6 Prozent der Personen ab 65 Jahren mobile Pflege- und Betreuungsdienste in Anspruch, bei Personen ab 80 Jahren erhöht sich die Quote auf rund 14 Prozent.
Insgesamt wurden im Jahr 2022 1.230.488 Pflege-/Betreuungsstunden erbracht und 1.759.095 Hausbesuche durchgeführt.
Die mehrstündige Alltagsbegleitung wird seit 2019 angeboten, diese nahmen 2022 938 KlientInnen in Anspruch, insgesamt wurden hier 102.714 Betreuungsstunden geleistet.
Insgesamt finanzierte das Land Steiermark im Jahr 2022 rd. 52.500.000 Euro für die mobilen Pflege- und Betreuungsdienste und die mehrstündige Alltagsbegleitung mit.
64 Prozent der im Jahr 2022 betreuten KlientInnen waren 80 Jahre und älter. Die durchschnittliche Pflegegeldstufe betrug 3,0.
Nähere Informationen dazu findet man auf der Homepage des Referats Pflegemanagement in der Abteilung 8 - Fachabteilung Gesundheit und Pflegemanagement.
Entwicklung der Klienten der Mobilen Hauskrankenpflege:
2008: 14.174
2009: 15.046
2010: 15.369
2011: 15.044
2012: 15.838
2013: 15.832
2014: 16.206
2015: 16.639
2016: 16.874
2017: 17.236
2018: 18.288
2019: 18.044
2020: 18.706
2021: 18.255
2022: 18.051
Entwicklung der Klienten der Mehrstündigen Alltagsbegleitung:
2019: 575
2020: 764
2021: 763
2022: 938
Quelle: Amt d. Stmk. Landesregierung, A8 - Referat Pflegemanagement; Bearbeitung: Landesstatistik Steiermark.
Alternative Wohnformen
Sind gemäß § 3 Abs. 10 Pflegefondsgesetz (PFG) Einrichtungen für betreuungs- bzw. pflegebedürftige Personen, die aus sozialen, psychischen oder physischen Gründen nicht mehr alleine wohnen können oder wollen und keiner ständigen stationären Betreuung oder Pflege bedürfen (niederschwellig betreutes Wohnen ohne durchgängige Präsenz von Betreuungs-/Pflegepersonal).
Ohne Leistungen der Behindertenhilfe und der Grundversorgung sowie ohne Selbstzahlerinnen und -zahler.
Alternative Wohnformen 2011 - 2022
Quelle: Statistik Austria; Bearbeitung: Landesstatistik Steiermark.
Stationäre Betreuungs- und Pflegedienste
Umfassen gemäßt § 3 Abs. 5 Pflegefondsgesetz (PFG) Hotelleistungen (Wohnung und Verpflegung) sowie Betreuungs- und Pflegeleistungen (einschließlich Hausgemeinschaften) mit durchgehender Präsenz von Betreuungs- und Pflegepersonal.
Ohne Leistungen der Behindertenhilfe und der Grundversorgung sowie ohne Selbstzahlerinnen und -zahler.
Stationäre Betreuungs- und Pflegedienste 2011 - 2022
Quelle: Statistik Austria; Bearbeitung: Landesstatistik Steiermark.
Teilstationäre Tagesbetreuung
Umfassen gemäß § 3 Abs. 6 und 7 Pflegefondsgesetz (PFG) Angebote einer ganz oder zumindest halbtägigen betreuten Tagesstruktur für Personen, die nicht in stationären Einrichtungen leben (soziale Betreuung, Pflege, Verpflegung, Aktivierung, Therapie, Transport), ohne Leistungen der Behindertenhilfe und der Grundversorgung sowie ohne Selbstzahlerinnen und -zahler.
Teilstationäre Tagesbetreuung 2011 - 2022
Quelle: Statistik Austria; Bearbeitung: Landesstatistik Steiermark.
Case- und Caremanagement
Umfasst gemäßt § 3 Abs. 9 Pflegefondsgesetz (PFG) Angebote der Sozial-, Betreuungs- und Pflegeplanung auf Basis einer individuellen Bedarfsfeststellung, der Organisation der notwendigen Betreuungs- und Pflegedienste und des Nahtstellenmanagements. Ohne Leistungen der Behindertenhilfe und der Grundversorgung sowie ohne Selbstzahlerinnen und -zahler.
Case- und Caremanagement 2011 - 2022
Quelle: Statistik Austria; Bearbeitung: Landesstatistik Steiermark.