Armutsgefährdung in der Steiermark
Armutsgefährdung
Die Armutsgefährdungsquote liegt im Durchschnitt der Jahre 2021 bis 2023 in der Steiermark bei 14%. Das ist fast jede(r) Siebte, demnach sind 167.000 Steirerinnen und Steirer armutsgefährdet, wobei sich diese Zahl und die Armutsgefährdungsquote von 2004 bis 2023 nicht signifikant geändert haben.
Die Armutsgefährdung ist bei Haushalten mit keiner oder sehr niedriger Erwerbsintensität, bei Angehörigen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, im Haushalt tätigen, bei Haushalten mit Haupteinkommensquelle Sozialleistungen, in Ausbildung befindlichen, bei nicht Erwerbstätigen, bei allein Lebenden in Haushalten ohne Pension, in Haushalten mit weiblicher Hauptverdienerin, Arbeitslosen, allein lebenden Pensionisten und bei Personen mit max. Pflichtschulabschluss besonders stark ausgeprägt. Nicht vergessen sollte man auch die Gruppe der Alleinerzieher und die Mehrpersonenhaushalte mit mindestens 3 Kindern, wo aufgrund der Stichprobe nur Werte für Österreich zur Verfügung stehen. Aber es kann angenommen werden, dass die Quote in der Steiermark ähnlich ist.
Definition Armutsgefährdung
Armutsgefährdung betrifft alle Personen, deren Äquivalenzeinkommen unter dem Schwellenwert von 60% des Medians des äquivalisierten Haushaltseinkommens liegt.
Diese Definition von Armut berücksichtigt nur das Einkommen eines Haushaltes. Ausgabenseitige Belastungen, individuelle Lebenslagen und Kostenstrukturen (wie Eigenheim oder Mietwohnung) werden dabei nicht beachtet. Die vorliegende Analyse stützt sich ausnahmslos auf die Befragung EU-SILC, die Einkommen in Privathaushalten in Österreich erhebt. Über Armutslagen von Personen in Heimen, anderen Anstaltshaushalten, Asylwerbern und wohnungslose Personen können daher keine Angaben gemacht werden. Der Armutsbegriff bezieht sich auf die durchschnittliche Einkommenssituation von Haushalten in einem Land - somit wird hier die „relative Armut" behandelt.
Armutsgefährdungsschwelle
Die Armutsgefährdungsschwelle ist jener Betrag des Äquivalenzeinkommens, der die Grenze zur Armutsgefährdung bildet. Personen mit einem äquivalisierten Haushaltseinkommen unter diesem Schwellenwert werden als armutsgefährdet bezeichnet.
Die Armutsgefährdungsschwelle wird nach Eurostat-Definition bei 60% des Medians des äquivalisierten Haushaltseinkommens festgelegt. In Österreich liegt das Median-Äquivalenzeinkommen laut EU-SILC 2023 im Durchschnitt der Jahre 2021 bis 2023 bei 28.905 Euro. 60% davon sind 17.343 Euro. Durch 12 dividiert, erhält man eine monatliche Armutsgefährdungsschwelle von 1.445 Euro. Die Steiermark hat ein Median-Äquivalenzeinkommen von 29.645 Euro und damit eine Armutsgefährdungsschwelle von 17.787 Euro (jährlich). Auf das monatliche Einkommen herunter gerechnet, beträgt die Armutsgefährdungsschwelle 1.482 Euro.
Das Äquivalenzeinkommen in der Steiermark liegt etwas unter dem Bundesdurchschnitt, jedoch überschneiden sich die Konfidenzintervalle und es kann nicht von einem signifikant höheren mittleren Einkommen in der Steiermark gesprochen werden. Das steirische Einkommensniveau unterscheidet sich nicht so stark vom gesamtösterreichischen, um eine regionale Definition von Armutsgefährdung nötig zu machen. Aus diesem Grund und um die Vergleichbarkeit mit den für Österreich publizierten Werten zu ermöglichen, wird daher in den folgenden Analysen auf die für Österreich berechnete Armutsgefährdungsschwelle von 17.343 Euro abgestellt.
Armutsgefährdungsquote
Die Armutsgefährdungsquote ist ein Maß für die Häufigkeit der Armutsgefährdung und gibt den Anteil der Personen in der Gesamtbevölkerung an, die unter der Armutsgefährdungsschwelle leben.
Diese Ergebnisse sind nur Schätzungen für die Verteilung in der Grundgesamtheit und unterliegen einer Zufallsschwankung. Die Interpretation der Ergebnisse muss daher unter Berücksichtigung des Stichprobenfehlers erfolgen. Zusätzlich ist die Antwortwahrscheinlichkeit der Haushalte nicht zufällig und erhöht die Ungenauigkeit der Ergebnisse. Unterschiede zwischen Untergruppen, wie der Vergleich einzelner Bundesländer, müssen daher in Hinblick auf die Schwankungsbreite interpretiert werden.
Nach EU-SILC 2023 waren im Durchschnitt der Jahre 2021 bis 2023 rund 14% der steirischen Bevölkerung, also 167.000 Steirer, armutsgefährdet. Die Armutsgefährdungsquote der Steiermark (14%) ist damit etwas geringer als jene von Österreich (15%). Burgenland (8%, aufgrund der geringen Stichprobe sehr unsicherer Wert), Oberösterreich (11%), Salzburg (11%) und Niederösterreich (12%) haben niedrigere oder idente Armutsgefährdungsquoten als die Steiermark. Höhere bzw. in etwa gleiche Armutsgefährdungsquoten haben Kärnten (14%), Tirol (15%), Vorarlberg (17%, aufgrund der geringen Stichprobe sehr unsicherer Wert) und Wien (22%).
Die folgende Tabelle stellt die Zahl der Armutsgefährdeten und die Armutsgefährdungsquote laut EU-SILC in der Steiermark und Österreich seit 2008 dar:
In unregelmäßigen Abständen werden die Zahlen zu Armut und Lebensbedingungen in der Steiermark in den Steirischen Statistiken näher vorgestellt. Im Heft 2/2023 sind diverse Auswertungen über die Armut und Lebensbedingungen in der Steiermark 2021 zu finden.