CALL 2019: Steiermark - Reich an Leben. Weil die Zukunft allen gehört.
Zusammenhalt der Generationen für Lebensqualität in den steirischen Regionen
Ziel der Landes- und Regionalentwicklung ist es, der Bevölkerung in allen steirischen Regionen die bestmögliche Lebensqualität zu bieten. Für den gesellschaftlichen Zusammenhalt spielen gerade ältere Menschen in ihrer gesamten Diversität, besonders in ländlichen Regionen, eine entscheidende Rolle.
Als Impuls veröffentlicht das Land Steiermark, vertreten durch die A17 Landes- und Regionalentwicklung und die A11 Fachabteilung Soziales und Arbeit den gegenständlichen Call zur Einreichung von Projekten zur Förderung der älteren Menschen in den ländlichen und städtischen Regionen der Steiermark.
Die Intention des Fördercalls ist es, die steirischen Regionen zu einem noch lebenswerteren Umfeld zu machen, in dem SteirerInnen von Kindesbeinen an bis ins hohe Alter ein gesundes, abgesichertes, chancenreiches und zufriedenes Leben führen können. Um das zu erreichen, sollen alle Bevölkerungsgruppen, egal ob alt oder jung, miteinander leben und voneinander lernen können.
Schwerpunkte
Um die Fördermittel zielgerichtet einsetzen zu können, wurden 5 Zukunftsthemen ausgewählt:
- Aktive Teilhabe an der Gesellschaft, Mitsprache und Bewußtseinsbildung
- Digitalisierung und vernetzte Welten
- Sicher unterwegs im Alter
- Alter und Armut
- Forschung zur Lebenssituation älterer Menschen in der Steiermark
Finanzrahmen
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Das Gesamtbudget der Projektausschreibung als Summer der bereitgestellten Projektfördermittel beträgt maximal € 1.000.000,- und wird mit Landesmitteln des Regionalressorts (aus dem Ressortansatz der Abteilung 17) gespeist.
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Davon werden für Kleinprojekte € 100.000,- der Gesamtfördermittel vergeben.
Projekttypen und Förderungsintensität
Folgende Projekttypen können im Rahmen des gegenständlichen Calls eingereicht werden:
- Projekttyp A: bis zu 70% Förderungen für konkrete regionale Umsetzungsprojekte wie Modellinitiativen und Pilotprojekte (inkl. Personalkosten) mit Projektgesamtkosten von mehr als € 10.000,- mit einem maximalen Förderbetrag in der Höhe von € 150.000,-
- Projekttyp B: Kleinprojekte mit Projektgesamtkosten bis max. € 2.500,-. Die Förderquote beträgt max. 100% (somit max. € 2.500,-)
Zeitplan
Förderungsanträge müssen bis spätestens
05. April 2019
beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung, als zuständige Förderstelle grundsätzlich vollständig eingelangt sein.
Antragsrelevante Unterlagen
- Beschreibung zum Call 2019
- Richtlinie des Landes Steiermark zur Förderung Integrierter Regionalentwicklung mit den Schwerpunkten Regionalmanagement, Regionalentwicklungsprojekte und Beteiligungsprozesse (Lokale Agenda 21)
- Förderungsantrag NEU Projekttyp A
- Förderungsantrag NEU Projekttyp B (Kleinprojekte)
- Projektkurzbeschreibung
- Logo Land Steiermark