LA21 - Bürgerbeteiligung revisted
Seit März 2019 führt die Leitstelle LA 21 in der Abteilung 17 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung eine laufende Evaluierung sämtlicher in dieser Programmperiode 2014 bis 2021 genehmigter und bisher abgeschlossener LA 21 Projektvorhaben durch. Evaluiert werden LA 21 BürgerInnenbeteiligungsprozesse, welche mit EU- und/oder Landesmittel finanziert wurden.
Seit 2015 sind 41 Vorhaben bzw. Prozesse genehmigt worden, welche unter die Ressortverantwortung von Landeshauptmannstellvertreter Michael Schickhofer fallen. Die Gesamtprojektkosten belaufen sich auf aktuell € 1,300.000,-. An Förderungen wurde bisher rund € 1 Million durch die A 17 vergeben.
Ziel dieser Evaluierung ist einerseits die ex post Einschätzung:
- Der lokalen/kommunalen und regionalen Wirksamkeit und Nachhaltigkeit,
- Der Prozessqualität bzw Beteiligungsqualität, sowie
- Der Kommunikationsqualität,
der aus dieser Maßnahme in der Steiermark bisher geförderten 41 „BürgerInnenbeteiligungsprozesse" (auf Einzelprojektebene), andererseits sollen diese gebündelten Informationen bzw Auswertungen auch in die Gestaltung der neuen Programmperiode einfließen. In dieser neuen Programmperiode soll in Österreich -noch stärker als bisher- mit LA 21 Bürgerbeteiligungsprozessen auch ein wesentlicher Beitrag für die in der AGENDA 2030 definierten globalen Herausforderungen und Zielsetzungen (Stichwort SDG´s) geleistet werden. Die dafür notwendigen Adaptierungen des Programms wurden durch eine bundesweite Arbeitsgruppe bereits erarbeitet und in der Landesumweltreferentenkonferenz (LURK) im Juni 2019 angenommen und beschlossen.
Besonders in der Steiermark wurden dazu in dieser Programmperiode wesentliche Vorarbeiten geleistet. So umfassen LA 21 Prozesse in der Steiermark sowohl konventionelle kommunale Leitbilder bzw Leitbildprozesse mit BürgerInnenbeteiligung, die wesentliche Neuorientierung sind jedoch thematische Prozesse, die BürgerInnen stärker in die Lösung regionaler bzw kommunaler Problemstellungen und Entwicklungsvorhaben einbinden sollen. Die Zielsetzung liegt dabei in einer erhöhten Verantwortungsübernahme bzw Beteiligungsqualität im Spektrum zwischen Mitplanen/Mitgestalten und Mitentscheiden bis zur Übernahme von (Teil)verantwortung. Im Rahmen der bisherigen Erhebungsarbeit zur Evaluierung wurden bereits vielfältige erfolgreiche thematische Prozesse gesichtet: Einrichtung von BürgerInnenbudgets, Gestaltung von Mobilitätslösungen oder von Frei- bzw Erholungsraumgestaltung, proaktiver Umgang mit Leerstand, Projekte für Integration und soziale Inklusion, WohnEINbegleitung, BürgerInnenzentrierte Innenstadtentwicklung oder eine stärkere Jugendbeteiligung mit Gestaltungsverantwortung.
Die Evaluierung wird projektweise an Hand eines durch die Leitstelle in der A 17 entwickelten standardisierten Fragebogens in Form von „Vor-Ort-Interviews" mit den ProjektträgerInnen durchgeführt. Sie erfolgt in Kooperation mit den Regionalmanagementstellen, welche die A 17 dabei auch in der Organisation unterstützen. Der Abschluss der Erhebung ist mit September 2019 geplant, die Evaluierung selbst soll bis Herbst 2019 fertiggestellt sein und Auswertungen der Ergebnisse sowie Empfehlungen enthalten. Geplant ist u.a. eine Broschüre mit best practise Beispielen, vor dem Hintergrund der Herausforderungen in der neuen Programmperiode.
Für die Umsetzung verantwortlich:
Leitstelle LA 21 zur Förderung von BürgerInnenbeteiligungsprozessen in der A 17:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung
Referat Landesplanung und Regionalentwicklung
Verena Knoll, BA
Mag. Gerald Gigler
A-8010 Graz, Trauttmansdorffgasse 2
T: +43 316 877-3420 bzw. +43 316 877-4840