Entwicklungsprogramm für den Sachbereich Windenergie - Novelle 2019
Das Entwicklungsprogramm für den Sachbereich Windenergie stellt auf landesweiter Ebene ein Instrument zur Abstimmung von Nutzungsansprüchen in den Bereichen Energieversorgung (Produktion erneuerbarer Energien) und Wirtschaft (volkswirtschaftliche Wertschöpfung im Sektor Windenergie) einerseits, sowie Ökologie und Naturund Landschaftsschutz andererseits dar.
In der Regierungssitzung vom 7.11.2019 wurde das Entwicklungsprogramm Sachbereich Windenergie - Novelle 2019 nun beschlossen.
Das vorliegende Entwicklungsprogramm für den Sachbereich Windenergie 2019 („SAPRO Wind") stellt eine Konkretisierung der allgemeinen Zielsetzungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien dar und wurde federführend von den Abteilungen 13 ‐ Umwelt und Raumordnung und 17 ‐ Landes‐ und Regionalentwicklung unter Einbindung der relevanten Landesdienststellen und Amtssachverständigen erarbeitet. Es umfasst neben einer textlichen Verordnung auch eine räumliche Abgrenzung von Vorrang‐ und Eignungszonen sowie Ausschlusszonen für Windenergieanlagen in der Steiermark.
Im Westentlichen ergaben sich durch die Novellierung geänderte Vorrangzonen für Windenergie in der Steiermark. Weiters wurden die Schwellenwerte für zulässige Anlagen in Vorrangzonen angepasst.
Zur Umsetzung der Zielsetzungen werden in Bezug auf die Zulässigkeit der Errichtung von Windkraftanalgen Ausschlusszonen, Vorrangzonen und Eignungszonen festgelegt, wobei folgende Maßnahmen definiert wurden:
- Ausschlusszonen: die Errichtung von Windkraftanlagen ist unzulässig
- Vorrangzonen: Neuerrichtung bzw. Erweiterung von Windparks in konzentrierter Form möglich
- Eignungszonen: als Standorte zweiter Priorität ebenfalls für die Errichtung von Windkraftanlagen vorgesehen
Die Vorrangzonen sind als überörtliche Widmungsfestlegung von den Gemeinden im Zuge der örtlichen Raumplanung ersichtlich zu machen.