IBW/EFRE & JTF 2021-2027
1. Förderaufruf / Call zur Projekteinreichung „INTEGRIERTE NACHHALTIGE STÄDTISCHE ENTWICKLUNG & STADTREGIONEN“
Im Rahmen der Richtlinie des Landes Steiermark zur Förderung von Integrierter nachhaltiger städtischer Entwicklung & Stadtregionen des IBW-EFRE & JTF Österreich 2021-2027 Programms ist der 1. Förderaufruf / Call zur Projekteinreichung geöffnet.
Thema des Aufrufs:
LEBENDIGE ORTS- UND STADTKERNE
Projekte können laufend bis 31.12.2027
ausschließlich
in elektronischer Form über das Tool „ATES 2021"
der Verwaltungsbehörde (ÖROK) eingereicht werden.
Sämtliche Informationen zum Call finden Sie in den Call-Unterlagen.
Sollten Sie noch nicht über einen Zugang zum ATES 2021 verfügen, ist eine erstmalige Registrierung erforderlich.
Im Rahmen der Antragstellung werden ausschließlich Vollanträge gem. Art. 17 der NFFR angenommen.
Die Inanspruchnahme eines Kurzberatungsgespräches mit der Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung wird empfohlen.
Maßnahme „Integrierte nachhaltige städtische Entwicklung und Stadtregionen“
Das Programm „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021-2027" verfolgt folgende Zielsetzung: „Ein nachhaltiges Wachstum ermöglichen und zur Entkoppelung von Wachstum und Ressourcenverbrauch in der Wirtschaft beitragen. Die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs und seiner Regionen nachhaltig stärken und Beschäftigung schaffen." In der Steiermark soll im Rahmen der Prioritätsachse 3 „Territoriale Entwicklung" die Maßnahme 4 „Integrierte nachhaltige städtische Entwicklung & Stadtregionen" umgesetzt werden. Darin sind Unterstützungsmöglichkeiten zur Umsetzung von Vorhaben im Kontext starker Orts- und Stadtkerne geplant, insbesondere in Hinblick auf
- Ressourcenschonung,
- Klimaanpassung und
- innovationsorientierte Wirtschafts- und Standortentwicklung.
Mit diesem Programm sollen bestehende Defizite in den Orts- und Stadtkernen anhand einer partizipativ erarbeiteten integrierten räumlichen Entwicklungsstrategie abgebaut werden, indem deren Erstellung sowie sich daraus ergebende Leitprojekte zur Aufwertung des öffentlichen (Frei-) Raums gefördert werden.
In der Steiermark ist die Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung als Zwischengeschaltete Stelle für die Abwicklung der gegenständlichen Maßnahme verantwortlich. Die Umsetzung von Projekten zu diesen Themen wird in der „Richtlinie des Landes Steiermark zur Förderung von Integrierter, nachhaltiger städtischer Entwicklung & Stadtregionen" geregelt, die am 15.12.2022 von der Steiermärkischen Landesregierung beschlossen wurde.
In der Steiermark werden im Rahmen des 1. Förderaufrufs ausschließlich Maßnahmen in Orts- bzw. Stadtkernen gefördert.
Sämtliche Informationen und Dokumente zur Programmumsetzung sind der Website der Verwaltungsbehörde (ÖROK) - Link: https://www.efre.gv.at/ zu entnehmen. Dabei wird insbesondere auf die Rubrik „Downloads" hingewiesen, wo sämtliche Rechtsgrundlagen, Vorgaben zur Einhaltung der Publizitätsvorgaben, Projektselektionskriterien, Informationen zum Förderprogramm sowie Unterlagen zu öffentlichen Auftragsvergaben, Interessenskonflikten und der Aufdeckung gefälschter Unterlagen.