Planung
Die örtliche Raumplanung unterliegt den Bestimmungen des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes und wird von den Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich durchgeführt.
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Die örtliche Raumplanung unterliegt den Bestimmungen des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes und wird von den Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich durchgeführt.