Planung
Die örtliche Raumplanung unterliegt den Bestimmungen des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes und wird von den Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich durchgeführt.
Die örtliche Raumplanung unterliegt den Bestimmungen des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes und wird von den Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich durchgeführt.