Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen der verschiedenen Ebenen der Raumordnung zielen in ihrer Gesamtheit auf eine planmäßige und vorausschauende Gestaltung und Nutzung des Raumes ab. Weiters soll als übergeordnetes Ziel wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und des kulturellen Erbes sowie die Wettbewerbsfähigkeiten des europäischen Raumes gesichert werden.
Dazu stehen auf unterschiedlichen räumlichen Ebenen der Planung Rechtsgrundlagen als verordnete Konzepte oder auch ergänzend als strategische Instrumente zur Verfügung: