Partnerschaftsvereinbarung STRAT.AT
Entsprechend den Vorgaben und Zielen der Unionsstrategie unter Berücksichtigung der Herausforderungen für die unterschiedlichen Gebiete sehen die Rechtsgrundlagen für die „EU-Kohäsionspolitik 2014-2020" vor, dass alle Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) auf die Wachstumsstrategie "Europa 2020" und ihre Kernziele abgestimmt sein sollen. Dies soll die Strategieumsetzung in den Mitgliedsstaaten gewährleisten.
In Österreich fungiert die mit der EU-Kommission abgeschlossene Partnerschaftsvereinbarung STRAT.AT 2020 als gemeinsamer Nenner der vier ESI-Fonds. Insgesamt stehen in Österreich mehr als 5 Mrd. Euro an Fördermittel für die ESI-Fonds zur Verfügung, wobei der Landwirtschaftsfonds am höchsten dotiert ist.
Auf EU-Ebene ist dazu ein Gemeinsamer Strategischer Rahmen (GSR) festgelegt (gemäß VO (EU) Nr. 1303/2013). Auf der Grundlage des GSR sollte jeder Mitgliedstaat gemeinsam mit seinen Partnern und in Absprache mit der Kommission eine Partnerschaftsvereinbarung ausarbeiten. Mit der Partnerschaftsvereinbarung sollten die im GSR dargelegten Elemente in den nationalen Kontext übertragen werden, weiters sind Regelungen zur wirksamen Umsetzung der ESI-Fonds enthalten.