Steiermärkisches Landes- und Regionalentwicklungsgesetz
Abrechnung
Voraussetzung für die Vorlage einer Abrechnung ist die unterzeichnete Finanzierungsvereinbarung für das Projekt. Die Frist für die Vorlage ist der Finanzierungsvereinbarung zu entnehmen. Die Stabsstelle Controlling, Innerer Dienst und Haushaltsführung prüft die Übereinstimmung der Projektumsetzung mit der genehmigten Finanzierungsvereinbarung.
Die im Rahmen der Abrechnungslegung vorgelegten Unterlagen insbesondere Rechnungsbelege müssen eindeutig dem Kalenderjahr zuordenbar sein (jährliche Rechnungsabgrenzung).
Abrechnung von StLREG-Projekten
Dies bezieht sich auf Projekte, die aus dem StLREG unterstützt werden und keine EU-Kofinanzierung erhalten.
Abrechnung von StLREG-Projekten mit EU-Kofinanzierung
Dies bezieht sich auf Projekte, die aus den Förderschienen LEADER, INTERREG und IWB/EFRE gefördert werden.