ELER - Soziale Angelegenheiten
(Förderungsgegenstände 1-4)
LE 14-20 und GSP 23-27
Für die Programmperiode 2014-2022 sind bereits alle Mittel vergeben. Es können daher keine weiteren Förderanträge mehr eingebracht werden.
Informationen zu den Programmen
Mit Anfang 2023 begann die Umsetzung der ersten Fördermaßnahmen des neuen GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027, als Nachfolger des auslaufenden Programms LE 14-20. Darin ist wieder eine Maßnahme mit der Bezeichnung "Investitionen in soziale Dienstleistungen" integriert. Anträge dafür sind erst nach Ausschreibung eines Aufrufs, entlang des darin festgelegten Schwerpunkts, möglich. Der erste Aufruf öffnet mit 02.05.2024 und Projekteinreichungen sind bis Fristende am 28.06.2024 ausschließlich über die Digitale Förderplattform (DFP) der Agrarmarkt Austria (AMA) möglich. Mehr Informationen dazu sind in der Rubrik „ELER - Soziale Dienstleistungen 2023-2027" abrufbar.
In der Programmperiode 2014-2022 konnten über den ELER - Soziale Angelegenheiten insgesamt 40 Projekte mit einem Gesamtbudget von 43,7 Mio. Euro in der Steiermark gefördert werden. In den beiden ersten ausgerichteten Calls, die in Zusammenarbeit mit der Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration abgewickelt wurden, konnten 8 Wohnbauprojekte für Menschen mit Behinderung unterstützt werden. Über 2 weitere Calls wurden 11 Tageszentren für die Betreuung älterer Menschen zusammen mit der Abteilung 8 Gesundheit und Pflege abgewickelt. Die letzten beiden Calls betrafen den Ausbau von Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen, wo in insgesamt 21 steirischen Gemeinden Kindergarten-Projekte mit ELER-Mitteln unterstützt und umgesetzt werden konnten.
Soziale Angelegenheiten Code 7.4.1A
ELER - Soziale Angelegenheiten werden als eine Maßnahme im Rahmen des ELER-Förderprogramms „Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung für die Periode 2014 - 2020" abgewickelt.
(Art. 20 Abs. 1 lit. d der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013)
Durch den Ausbau sozialer Dienstleistungen wie Kinderbetreuung, Pflege, Gesundheitseinrichtungen und -dienstleistungen einschließlich Gesundheitsförderung, sollen diese Einrichtungen für alle, die im ländlichen Raum Bedarf daran haben, in hoher Qualität zugänglich gemacht und die Beschäftigungspotenziale von Frauen mit Betreuungspflichten gehoben werden.
Für Menschen, die besonderer Unterstützung bedürfen wie Kinder und Jugendliche, Altere sowie Menschen mit Beeinträchtigungen oder in besonderen Notlagen sollen bedarfsorientierte Angebote geschaffen werden.
Ansprechpartner in der Steiermark
In der Steiermark wird die Förderung über vier Abteilungen abgewickelt. Die Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung fungiert im Rahmen der Vorhabensart 7.4.1. A Soziale Angelegenheiten als Bewilligende Stelle (BST) und übernimmt die formale Abwicklung der Förderungsprojekte. Die Abteilung 8 Gesundheit, Pflege und Wissenschaft und Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration sind als jeweils Vorbewilligende Stelle (VBST) für die inhaltliche Ausrichtung und inhaltliche Beurteilung zuständig. Als fachlich zuständige Abteilung im Bereich der Kinderbildung- und betreuungseinrichtungen ist die Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft bei den entsprechenden Förderprojekten unterstützend tätig.
Vor Antragstellung wird empfohlen mit der zuständigen fachlichen Abteilung Kontakt aufzunehmen.
- Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
- Österreichisches Programm für Ländliche Entwicklung 2014-2020
- Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) - Der nationale GAP Strategieplan für Österreich 2023-2027
- Europäische Kommission - Entwicklung des ländlichen Raums