Abrechnung
ELER Soziale Angelegenheiten
Eine Auszahlung von Fördermittel ist nur nach Vorlage eines Zahlungsantrages samt den erforderlichen Beilagen möglich. Der Zahlungsantrag wird erst nach Genehmigung eines Vorhabens angenommen.
Im Dokument „Vorgaben für die Einreichung von Zahlungsanträgen" finden Sie die genauen Bestimmungen, welche bei der Erstellung der Zahlungsantragsunterlagen zu berücksichtigen sind. Ebenso wird auf die "Ausfüllhilfe für die Belegaufstellungen des Zahlungsantrages" hingewiesen!
Der Zahlungsantrag ist postalisch bei der Prüfstelle der Abteilung 17, Referat Controlling, Innerer Dienst und Haushaltsführung, Land Steiermark einzubringen.
Formulare für die Einreichung des Zahlungsantrages
Formulare für die Einreichung des Zahlungsantrages bei der Bewilligenden Stelle A17 Land Steiermark finden sie hier » .