Europäisches Raumentwicklungskonzept (EUREK)
Als übergeordnete Perspektive für die jeweilige nationale Raumentwicklungspolitik bildet das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK) einen Orientierungsrahmen für die zukünftigen raumwirksamen Politiken und Maßnahmen.
Das vom Informellen Raumordnungsministerrat am 10. und 11. Mai 1999 in Potsdam verabschiedete Europäische Raumentwicklungskonzept beinhaltet drei grundlegende Ziele. Damit soll
- wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt,
- Erhaltung und Management der natürlichen Lebensgrundlagen und des kulturellen Erbes sowie
- eine ausgeglichenere Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Raumes
erreicht werden.
Die im EUREK vorgeschlagenen politischen Ziele und Optionen sind auf die räumlich-strukturelle Entwicklung in den Mitgliedstaaten ausgerichtet. Die Entwicklung der Städte und Regionen ist ein permanenter Prozess, weshalb das EUREK periodisch weiterentwickelt wird.
Die räumlichen Auswirkungen hängen von der spezifischen Art der Intervention ab, sei sie
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finanzieller (z. B. Einkommenshilfe, regionale und horizontale Strukturmaßnahmen, Maßnahmen im Bereich der Fachpolitiken, wie die Finanzierung von Forschungsprogrammen),
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gesetzgeberischer (z. B. Wettbewerbsregelungen, Liberalisierung des Marktes, Umweltgesetze, marktorientierte Instrumente) oder
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planerischer (z. B. transeuropäische Verkehrs- und Energienetze) Natur.
Finanziell gesehen sind die gemeinschaftliche Agrarpolitik (GAP) und die Struktur- und Kohäsionsfonds die wichtigsten politischen Maßnahmen der EU. Besondere Bedeutung kommen den Strukturfonds, den transeuropäischen Netzen und der Umweltpolitik zu, da sie unmittelbar Einfluss auf die Entwicklung in den europäischen Teilräumen nehmen.