Steiermärkisches Landes- und Regionalentwicklungsgesetz 2018
Verstärkte regionale Eigenverantwortung und die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der steirischen Regionen sind wesentliche Ziele der Regionalentwicklung.
Voraussetzung dafür sind klar strukturierte strategische Gremien sowohl auf Landes- wie auch auf Regionsebene, gesicherte Finanzmittel und starke operative Einrichtungen in den steirischen Regionen.
Entstehung, Anlass und Zweck
Das Steiermärkische Landes- und Regionalentwicklungsgesetz 2018 ist bis dato einzigartig in Österreich und schafft völlig neue Voraussetzungen für die Zusammenarbeit von Land, Regionen und Gemeinden. Unter anderem sind die Aufgaben des Landes und der Regionen, die Regionsstruktur und die Finanzierung der Regionalentwicklung im Gesetz definiert.
Mit dem Gesetz wird die strategische Ausrichtung und Zusammenarbeit im Bereich der Regionalentwicklung zwischen dem Land Steiermark, den steirischen Regionen und Gemeinden geregelt, deren Aufgaben und Instrumente sowie die grundlegende Ressourcenzuteilung der Regionalentwicklung auf regionaler Ebene festgelegt. Erstmals werden die Aufgaben der Regionalentwicklung durch den Gesetzgeber näher definiert und mit klaren Umsetzungsinstrumenten und abgestimmten Prozessen versehen.
Ziele dieses Gesetzes sind mehr Handlungsspielräume und Eigenverantwortung für die Regionen durch eine Finanzierung der regionalen Strukturen und dadurch die Möglichkeit für innovative, sektorübergreifende und zukunftsweisende Projekte.
Inhalte, Ziele und Grundsätze
Wesentliche Inhalte und Ziele der Landes- und Regionalentwicklung sind die
- Weiterentwicklung der steirischen Regionen als attraktiver Bildungs-, Arbeits- und Lebensraum für alle Bevölkerungsgruppen;
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der steirischen Regionen;
- Erhöhung der Wertschöpfung in den Regionen;
- strukturierte und nachhaltige interkommunale Zusammenarbeit;
- thematische und strukturelle Bündelung von Trägern der Regionalentwicklung innerhalb einer Region.
Die Grundsätze der Landes- und Regionalentwicklung betonen die Bedeutung der regionalen Ebene in der Entwicklung des Landes Steiermark und verdeutlichen die Funktion der Regionalentwicklung.
- Förderung der Eigeninitiative der Regionen bzw. regionaler Akteurinnen/Akteure;
- koordinierte Vorgehensweise innerhalb einer Region;
- koordinierte Vorgehensweise auf Ebene des Landes sowie zwischen den Ebenen Land, Region und Gemeinde;
- sektorübergreifende Berücksichtigung langfristiger Wirkungen bei Maßnahmen der Regionalentwicklung;
- Berücksichtigung aller Nachhaltigkeitsdimensionen in Einklang mit der wirtschaftlichen Entwicklung sowie Gleichbehandlung, Gleichstellung und Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen.