Publizitätsbestimmungen 2023-2027
Das vorliegende Informationsblatt dient der Information von Begünstigten, die im Zuge der Förderung eines oder mehrerer ihrer Projekte aus dem GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 dazu verpflichtet sind, entsprechend auf die erhaltene finanzielle Unterstützung, insbesondere jene der Europäischen Union, hinzuweisen („Publizitätsverpflichtung").
- Informationsblatt zur Umsetzung der Publizitätsvorgaben des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027 (November 2024)
- Logoleiste: Bund+GAP+Land Steiermark A17_Regionen+EU_DE_2023_4C_farbig
- Logoleiste: Bund+GAP+Land Steiermark A17_Regionen+EU_DE_2023_4C_SW
- Logoleiste: Bund+GAP+Land Steiermark A13_Naturschutz+EU_4C_farbig
- Logoleiste: Bund+GAP+Land Steiermark A13_Naturschutz+EU_4C_SW
- Logoleiste: Bund+GAP+Land Steiermark A9_Kultur und Volkskultur+EU_4C_farbig
- Logoleiste: Bund+GAP+Land Steiermark A9_Kultur und Volkskultur+EU_4C_SW
- Logoleiste: Bund+Länder+EU_farbig (Logos der kofinanzierenden Bundesländer sind zu ergänzen.)
- Logoleiste: Bund+Länder+EU_SW (Logos der kofinanzierenden Bundesländer sind zu ergänzen.)
Hier die Links zu den diversen einzelnen Logos und Logoleisten:
- BML-Logos 2023-2027
- Land STMK-Logos 2014-2022 (die einzelnen Logos haben immer noch Gültigkeit und können hier heruntergeladen werden)
- Logos-Vorlagen-LEADER_DE Für die zusätzliche Kennzeichnung von Vorhaben im Rahmen der Fördermaßnahme LEADER (77-05) hat die Europäische Kommission neue visuelle Vorgaben und Vorlagen erarbeitet. Die Platzierung des visuellen LEADER-Hinweises kann demnach optional an geeigneter Stelle vorgenommen werden, hat aber jedenfalls außerhalb des gemäß den Publizitätsvorgaben verpflichtend anzuführenden Förderhinweises (z. B. der Förderlogoleiste oder der Fördertafel) zu erfolgen. Eine Integration des visuellen LEADER-Auftritts in den offiziellen Förderhinweis ist nicht zulässig. Für den visuellen LEADER-Auftritt gelten wie für jedes andere zusätzlich eingebrachte Logo dieselben Umsetzungsvorgaben, beispielsweise im Hinblick auf einen ausreichenden Abstand zum offiziellen Förderhinweis, der in sich eine optische Einheit bildet (siehe dazu auch Punkt 1.1. des Informationsblatts zur Umsetzung der Publizitätsvorgaben des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027). Im Zusammenhang mit der Verwendung des neuen visuellen LEADER-Auftritts sind zudem die Leitlinien der Europäischen Kommission für die visuelle Kennzeichnung der Maßnahme LEADER zu berücksichtigen und nur die offiziell zur Verfügung gestellten Vorlagen zu verwenden.
- Logo Land Steiermark_A9 Kultur Europa Sport 4C pdf
- Logo Land Steiermark_A9 Kultur Europa Sport 4C png
- Logo Land Steiermark_A9 Kultur Europa Sport SW pdf
- Logo Land Steiermark_Kultur Europa Sport SW png
- Logo Land Steiermark_A13 Naturschutz 4C pdf
- Logo Land Steiermark_A13 Naturschutz 4C png
- Logo Land Steiermark_A13 Naturschutz SW pdf
- Logo Land Steiermark_A13 Naturschutz SW png
- Logo Land Steiermark_A17 Regionen 4C pdf
- Logo Land Steiermark_A17 Regionen 4C png
- Logo Land Steiermark_A17 Regionen SW pdf
- Logo Land Steiermark_A17 Regionen SW png
- LaSt_Regions_4C_ENG pdf
- LaSt_Regions_RGB_ENG jpg