LEADER 2014-2020
Förderprogramm für die lokale Entwicklung im ländlichen Raum
LEADER 2014-2020
Informationen zu Projekteinreichungen zum Programmende - Cut-off date LEADER
Anfang 2023 beginnt die Umsetzung der ersten Fördermaßnahmen des neuen österreichischen GAP-Strategieplans 2023-2027. Im aktuell laufenden Programm der Ländlichen Entwicklung LE 14-20 können jedoch Auszahlungen noch bis Mitte 2025 erfolgen.
Aus diesem Hintergrund ergibt sich, dass die Programme LE 14-20 und GSP 23-27 in den Jahren 2023 bis 2025 parallel abzuwickeln sind. Um diese Abgrenzung beider Programme zu gewährleisten, wurden in Abstimmung mit den Verantwortlichen auf Bundes- und Länderebene Zeitpunkte festgelegt, die beschreiben wie lange Anträge im Rahmen des Programms LE 14-20 eingereicht werden können. Dieser Zeitpunkt wird als „cut-off date" bezeichnet. Die Bewilligung der Anträge und die Umsetzung von Projekten kann auch nach dem cut-off Date erfolgen.
Für alle Vorhabensarten, die in der SRL LE-Projektförderungen des BML geregelt werden, ist die Veröffentlichung auf https://info.bml.gv.at/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-foerderungen/laendl_entwicklung/foerderinfo.html erfolgt.
Cut-off date für LEADER ist der 30.06.2023
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In der LEADER Periode 2014-2020 wurden 15 steirische Regionen vom BMLFUW als LEADER-Regionen anerkannt.
Die LAGs sind unter anderem auch für die Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien (LES) verantwortlich und haben dadurch die Möglichkeit, zur regionalen Entwicklung innerhalb ihrer Region beizutragen.
LEADER als Maßnahme des Programms für Ländliche Entwicklung 2014-2020 gliedert sich in vier Vorhabensarten, wobei für potenzielle Projektträger insbesondere die Vorhabensart 19.2.1 „Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie" relevant ist. Dazu können über die Vorhabensart 19.3.1 Umsetzung von nationalen und transnationalen Kooperationsprojekten, entsprechende Aktivitäten unterstützt werden.
Förderungsanträge sind der Lokalen Aktionsgruppen (LAG der jeweiligen LEADER-Region) vorzulegen.
Voraussetzung für die Vorlage des Projektantrags bei der Förderstelle A17 sind die Übereinstimmung des Projektes mit der Lokalen Entwicklungsstrategie der Region (LES) sowie ein positiver Beschluss des Projektauswahlgremiums (PAG) der Region über das Vorhaben.
In der Umsetzungsphase ihres Vorhabens haben Sie als Förderungswerber durch geeignetes Publizitätsmaterial (Hinweisschilder, Plakate, Aufkleber, etc.), insbesondere auf den Beitrag der EU zur Verwirklichung des geförderten Vorhabens aus Mitteln des ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) hinzuweisen.
Der Publizitätshinweis muss Folgendes enthalten: Hinweis auf Beteiligung der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Steiermark („Mit Unterstützung von ..."), EU-Logo, Text: „Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete", Leader-Logo, Logo des BMLRT, Logo des Landes Steiermark - Regionen und Logo LE 14-20.