Organisation der Regionalentwicklung
Das Steiermärkische Landes- und Regionalentwicklungsgesetz 2018 ist bis dato einzigartig in Österreich und schafft völlig neue Voraussetzungen für die Zusammenarbeit von Land, Regionen und Gemeinden. Unter anderem sind die Aufgaben des Landes und der Regionen, die Regionsstruktur und die Finanzierung der Regionalentwicklung im Gesetz definiert.
Die regionale Ebene übernimmt wichtige Aufgaben für die Entwicklung der Steiermark. Mit Inkrafttreten des StLREG wurde die Struktur der Regionen weiter ausgebaut und mit mehr Kompetenzen ausgestattet. Zur strategischen Besorgung der Aufgaben wird für jede Region ein Regionalverband eingerichtet. Der Regionalverband ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts und Gesellschafter der Regionalentwicklungsgesellschaften.
Die Organe des Regionalverbandes sind:
- Regionalversammlung
- Regionalvorstand
- Vorsitzende:r
- Rechnungsprüfer:in
Dem Regionalverband gehören folgende Organe an:
- Regionalversammlung
Die Regionalversammlung ist das strategische Gremium der sieben Steirischen Regionen.
Die Regionalversammlung wirkt als willensbildendes Organ bei der Erstellung der vom Regionalvorstand vorgelegten regionalen Entwicklungsstrategie mit und nimmt eine zentrale Rolle bei der Erstellung des regionalen Entwicklungsprogrammes ein. Zudem erfolgt in der Regionalversammlung die Beschlussfassung über das jährliche Arbeitsprogramm und das Jahresbudget. Weitere Aufgaben können der Regionalversammlung in der von ihr zu beschließenden Satzung des Regionalverbandes zugesprochen werden.
Die Bestimmungen des § 17 StROG betreffend Zusammensetzung der Regionalversammlung werden in das neue Gesetz übernommen. Die Regionalversammlung besteht somit weiterhin aus den BürgermeisterInnen der in der Region liegenden Gemeinden als deren Vertreter, den Abgeordneten sowie beratenden (nicht stimmberechtigten) Mitgliedern.
Zusätzlich werden die LeiterInnen der jeweiligen Baubezirksleitung als nicht stimmberechtigte Mitglieder in die Regionalversammlung und den Regionalvorstand aufgenommen.
- Regionalvorstand
Neben der Regionalversammlung besteht in jeder Region ein Regionalvorstand. Der Regionalvorstand besitzt eigene Rechtspersönlichkeit und wird durch die Neuregelung in die Rechtsperson „Regionalverband" überführt.
Die Aufgaben des Regionalvorstandes umfassen jene strategischen Bereiche des § 7 Abs. 1 StLREG, die nicht durch Gesetz oder Satzung der/dem Vorsitzenden oder der Regionalversammlung übertragen sind.
- Vorsitzende/r
Die/Der Vorsitzende bzw. deren/dessen Stellvertreter/in vertritt den Regionalverband nach außen. Die/Der Vorsitzende des Regionalverbandes übt auch die Funktion des Vorsitzenden der Regionalversammlung und des Regionalvorstandes aus. In dieser Funktion ist er auch stimmberechtigtes Mitglied beider Gremien.
- Rechnungsprüfer/in
Jeder Regionalverband hat zwei Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüfer zu bestellen. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die gesetzmäßige Verwendung der Mittel zu bestätigen oder festgestellte Gebarungsmängel oder Gefahren aufzuzeigen.
Die operativen Aufgaben der Regionalentwicklung sind von den Regionalentwicklungs-Gesellschaften wahrzunehmen. Die Gesellschaften sind mit der Weiterentwicklung der interkommunalen Zusammenarbeit sowie in der Förderung der Regionalentwicklung in der jeweiligen Region betraut.
Den Regionalentwicklungs-Gesellschaften kommen im Rahmen ihres Zweckes insbesondere folgende operativen Aufgaben zu:
1. Koordinierung und Unterstützung der interkommunalen Zusammenarbeit in der Region;
2. Unterstützung und Förderung der Regionalentwicklung;
3. Abstimmung und Umsetzung der Strukturpolitik und der ländlichen Entwicklung in der Region;
4. Abstimmung von Zielsetzungen und deren Umsetzungsmaßnahmen mit anderen Regionen und
dem Land Steiermark;
5. Beratungs- und Servicetätigkeiten für regionale Interessenten, Initiativen/Träger und Gremien,
unter anderem im Zusammenhang mit der Abwicklung von Förderungen;
6. Projektmanagement inklusive Monitoring sowie Projektcontrolling und Evaluierung;
7. Trägerschaft von Projekten;
8. Informationstätigkeit und Öffentlichkeitsarbeit;
9. Umsetzung des jährlichen Arbeitsprogrammes.
Die Finanzierung der Regionalentwicklung wird auf regionaler Ebene geregelt. Insgesamt stehen nun jährlich mehr als 12 Millionen Euro für Regionalentwicklungsprojekte zur Verfügung. Es gibt klare Kriterien zur Verteilung der Landesmittel auf die einzelnen Regionen. Jede Region entscheidet eigenständig und eigenverantwortlich, was mit den vorhandenen Mitteln umgesetzt wird. Dies bedeutet mehr Gestaltungsspielraum und Eigenverantwortung der regionalen Gremien.
Die Mittelaufbringung für die Aufgaben des Regionalverbandes (§ 10 Abs. 1) sowie der Regionalentwicklungs-Gesellschaften (§ 12) erfolgt durch das Land Steiermark und durch die Gemeinden der jeweiligen Region.