ELER - Soziale Dienstleistungen 2023-2027
1. Aufruf zur Projekteinreichung zum Thema „Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen“
Die Frist für die Antragsstellung im Rahmen des 1. Aufrufs
gemäß der Richtlinie des Landes Steiermark zur Umsetzung der
Intervention 73-11 - Investitionen in Soziale Dienstleistungen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027 ist mit
28.06.2024 abgelaufen.
Aktuell ist keine Antragstellung möglich.
Soziale Dienstleistungen (Intervention 73-11)
Das EU-Förderprogramm GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 verfolgt mit der Fördermaßnahme 73-11 - Investitionen in soziale Dienstleistungen das Ziel der Verbesserung von qualitätsvollen, flexiblen und dezentralen Einrichtungen der sozialen Daseinsvorsorge in ländlichen Gebieten. Insbesondere soll die Investition in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Privatleben beitragen. Die Umsetzung erfolgt mit Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Rahmen von Aufrufen zur Einreichung innovativer Projekte durch die Bewilligende Stelle des Landes Steiermark (Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung) in Kooperation mit der fachlich zuständigen Abteilung des Landes Steiermark (Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft).
In der Steiermark werden in der Programmperiode 2023-2027 ausschließlich Investitionen in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen gefördert.