Projektauswahl
IBW/EFRE 2021-2027
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Beurteilung des Projektes:
Die Förderungsanträge werden von der Abteilung 17 auf Vorliegen der Fördervoraussetzungen (formal und inhaltlich) geprüft.
Für die Auswahl sind die festgelegten Projektselektionskriterien heranzuziehen. Diese Projektselektionskriterien samt dem anzuwendenden Beurteilungsschema und das jeweilige Auswahlverfahren sind unter „Projektselektionskriterien" veröffentlicht.
Förderungsanträge für Projekte, die die vorgesehene Mindestpunkteanzahl im Auswahlverfahren nicht erreichen sind abzulehnen.
Für die fachliche Beurteilung der Nachhaltigkeit des Projekts und für den Ausschluss einer etwaigen Doppelförderung ist die Koordinationsgruppe Landes- und Regionalentwicklung, die sich aus allen betreffenden Landesdienststellen zusammensetzt, eingerichtet.
- Entscheidung über den Förderungsantrag:
Die Abteilung 17 hat den Projektträger von der Genehmigung oder Ablehnung unverzüglich nach der Entscheidung - im Falle der (teilweisen) Ablehnung unter Angabe der Gründe - schriftlich zu verständigen.
Nach positiver Entscheidung über die Förderung erfolgt die Ausstellung und Versendung des Genehmigungsschreibens / der Förderungsvereinbarung durch die Abteilung 17, welche vom Projektträger rechtsgültig unterfertigt rückzuübermitteln ist.
Aus dem Abschluss der Förderungsvereinbarung entsteht dem Projektträger noch kein Rechtsanspruch auf die tatsächliche Auszahlung der maximalen Förderung. Die Auszahlung hängt von der positiven Entscheidung über den Erstattungsantrag (Zahlungsantrag) ab.
Auf die Gewährung einer Förderung im Rahmen dieser Richtlinie besteht kein Rechtsanspruch.
- Auswahljury:
Die eingereichten Projektanträge werden von einer Jury bewertet.
Integrierte räumliche Entwicklungsstrategie:
Für die Entwicklung der territorialen Strategien sind die folgenden formalen Kriterien festgelegt und müssen allesamt erfüllt sein (K.O.-Kriterien):
- Die zu erarbeitende territoriale Strategie leistet einen inhaltlichen Beitrag zu einem der Programmthemen: Ressourcenschonung / Klimaanpassung / Wirtschafts- und Standortentwicklung
- Die Vorgaben der territorialen Entwicklung nach CPR, Art. 29 werden erfüllt
- Übereinstimmung der Strategie mit den Zielen und Vorgaben der jeweiligen rechtlichen Grundlagen auf Landesebene
Maßnahmen und Investitionen zur Stärkung von Orts- und Stadtkernen:
Bei den Umsetzungsprojekten sind zwei formale Kriterien festgelegt, die allesamt erfüllt sein müssen (K.O.-Kriterien):
- Inhaltlicher Beitrag zu einem der Programmthemen: Ressourcenschonung / Klimaanpassung / Wirtschafts- und Standortentwicklung
- Die Vorgaben der territorialen Entwicklung nach CPR, Art. 29 sind erfüllt (Grundlage der Projekteinreichung liegt vor)
Zusätzlich dazu sind weitere Kriterien für die Auswahl der Projekte festgelegt:
- Übereinstimmung mit territorialer Strategie:
Beitrag des Projekts zur Umsetzung der Ziele der vorliegenden territorialen Strategie (Gewichtung: 10 %) - Regions-/Stadtspezifischer Entwicklungsimpuls: (Gewichtung: gesamt 55 %)
- Relevanz des Entwicklungsimpulses - Beitrag zum städtischen bzw. stadtregionalen Entwicklungsbedarf ist nachvollziehbar dargestellt (Gewichtung: 20 %)
- Langfristiger Entwicklungsimpuls - Nachhaltigkeit der positiven Wirkungen des Projekts auf die Stadt / die Region (Gewichtung: 20 %)
- Innovationsimpuls - Umsetzung von Pilotprojekten bzw. von innovativen Ansätzen (Gewichtung: 15 %)
- Kooperative oder (und) sektorübergreifende Ansätze:
Kooperative oder (und) sektorübergreifend integrierte Projekte (Gewichtung: 15 %) - Beitrag zur Lebensqualität der Bürger:innen:
Relevanz des Projekts für die Bürger:innen (Gewichtung: 15 %) - Beitrag zu integralen Programmthemen (Gewichtung: gesamt 5 %):
- Beitrag zu Digitalisierung: Wird das Thema „Digitalisierung" im Projekt adressiert?
- Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und/oder zu Dekarbonisierung: Werden die Themen Kreislaufwirtschaft oder Dekarbonisierung im Projekt adressiert?
Die Klassifizierung für die Bewertung erfolgt jeweils mit „trifft stark zu", „trifft mittel zu" oder „trifft wenig/nicht zu".
Das Dokument „Methodik und Kriterien für die Projektselektion" regelt unter Punkt „P3 Territoriale Entwicklung, M4 Integrierte nachhaltige städtische Entwicklung & Stadtregionen (Art. 11 EFRE-VO)" - bei den Tabellen 12 und 13 - die Anwendung der Auswahlkriterien.
Das Dokument ist auf der Website des Programmes abrufbar: https://www.efre.gv.at/downloads/projektselektion